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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe im Dezember telefonisch einen Versteigerungskatalog bestellt. Mir wurde am Telefon gesagt, dass ich diesen jederzeit kündigen kann.

Nun habe ich das getan, zum 01.04.2009; Gestern kam ein Brief der Firma Daten Info Service aus Köln, dass die Kündigung erst zum 31.12.2009 vorgemerkt ist. Ich rief in der Firma an, dort sagte eine sehr unfreundlichen Bearbeiterin, dass man immer den Katalog für ein ganzes Jahr bestellt, kündigen kann man ihn nur dann, wenn man ein Objekt aus dem Katalog ersteigert hat. SO..wurde mir das aber damals nicht erklärt, sonst hätte ich das nicht gemacht.

Das dumme ist, die haben meine Bankverbindung und buchen nun fleißig weiter ab.

Es besteht aber kein schriftlicher Vertrag, keine Unterschrift. Mal streng genommen, hätte auch eine dritte Person mit meinen Bankangaben einfach bestellen können, oder?

Die Frage ist nun: Wenn ich die abgebuchten Beträge wieder zurückbuchen lasse (was

druchaus geht - habe mit meiner Bank schon tel.) was kommt dann?

Haben die ein Recht mir ein Mahnverfahren anzuhängen?

Wäre um jede Rat hier sehr sehr dankbar.

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