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Antwort zu folgender Beschwerde

Für die Buchung einer Pauschalreise hatte ich einen 50 EUR Geld-Zurück-Gutscheincode angegeben, den ich bei einer früheren Buchung erhalten hatte. Der Betrag würde mir nach Antritt der Reise gutgeschrieben, so die Auskunft der Hotline.

Am Tag nach meiner Buchung erhielt ich per E-Mail eine Einladung, an einer Online-Meinungsumfrage teilzunehmen und dafür einen 60 EUR "Urlaubsgeld-Gutschein" zu kassieren. Irgendwelche Einschränkungen oder Bedingungen, zu denen dieser Gutschein einzulösen sei, waren weder in der E-Mail, noch auf der Umfrage-Webseite und auch nicht in den AGB auf der Webseite des Anbieters zu finden.

Diese kamen erst einen Tag später per E-Mail. Da wurde mir u. a. mitgeteilt, dass der 60 EUR-Gutschein nur auf eine neue Buchung von mind. 600 EUR Wert, zeitlich begrenzt und v. a. nicht in Kombination mit anderen Gutscheinen angerechnet werden würde.

Das bedeutet: Der Gutschein ist effektiv nur 10 EUR wert, da ich ja meinen 50 EUR Gutschein, den ich bei meiner Buchung schon bekommen habe, nicht in Kombination mit dem 60 EUR-Gutschein einlösen kann.

Nach einiger Konversation mit der Hotline wurde mir in holprigem Deutsch per E-Mail mitgeteilt, dass mir jetzt der 60 EUR-Gutschein auf meine aktuelle Buchung gutgeschrieben werde, dafür aber der 50 EUR-Gutschein nicht angerechnet würde.

Auf meine Anfrage, ob es technisch denn überhaupt möglich sei, die versprochenen 60 EUR tatsächlich zu erhalten, habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten.

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