Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Ich hatte am 04.03.2012 eine Anfrage über das Kontaktformular auf http://www.FlexStrom.de an FlexStrom gestellt, wie im Falle eines Umzuges/einer außerordentlichen Kündigung zu verfahren sei, da bei uns ein Um-/bzw. Auszug voraussichtlich (!) zum 15.04.2012 erfolgen sollte.

Eine außerordentliche* Kündigung mit dem tatsächlichen Auszugsdatum (31.03.2012) erfolgte per Einschreiben am 11.03.2012, dieses wurde lt. Rückschein am 14.03.2012 von FlexStrom erhalten.

Der am 28.03.2012 abgelesene Schlusszählerstand wurde sowohl FlexStrom, als auch dem Netzbetreiber (Vattenfall) per E-Mail mitgeteilt.

FlexStrom beharrt auf dem Auszugstermin vom 15.04.2012, in dem Zeitraum nach Wohnungsübergabe an den Vermieter vom 27.03.2012 bis zum FlexStrom vorliegenden Datum wurden ca. 350kWh Strom vom Nachmieter wegen Betriebes von Schleifmaschinen u. ä. verbraucht. Mehrere Anrufe bei der Hotline, Nachrichten per Mail und per Kontaktformular blieben erfolglos, FlexStrom beharrt auf dem Datum 15.04.2012 und meint, dieses könne nicht geändert werden. Ein Anruf beim Netzbetreiber Vattenfall brachte ans Licht, dass dies wohl möglich sei, jedoch wurde von FlexStrom eben dieses Datum gemeldet.

Auf Mails an info [at] FlexStrom.de folgen nichtssagende Antwortmails, welche aus Textbausteinen bestehen und nur die falschen Daten enthalten.

* (außerordentlich deshalb, weil FlexStrom die Belieferung am neuen Wohnort per AGB ausschließt)

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück