Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Ich war vom 1.3.2011 bis 1.3.2012 Kunde bei FlexStrom. Leider kann ich nur Negatives berichten.

Im August versuchte FlexStrom per E-Mail eine Preiserhöhung durchzumogeln, obwohl das LG Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10) die Firma deutlich zu Wahrheit und Klarheit gegenüber Kunden aufgefordert hatte. Es hieß in der E-Mail nur lapidar:

“Ihr Zählerstand muss abgelesen werden. Bitte nehmen Sie diese Zwischenablesung bis aller spätestens zum 30. September 2011 vor, da ab dem Folgetag ein neues Preisblatt gilt.”

Erst im allerletzten Absatz der E-Mail, in der seitenlang über die Kosten der Energiewende philosophiert wird, heißt es dann:

“Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, dem neuen Preisblatt zuzustimmen. Haben Sie noch Fragen - oder benötigen Sie Beratung zu Ihrem Stromtarif? Dann sprechen Sie mit unserem Serviceteam: Kostenlos anrufen unter der Nummer 0800 90 80 402. Jeden Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr (Feiertage ausgenommen) sind wir für Sie da!“

Die E-Mail erwähnt nicht, dass eine Preiserhöhung von der Zustimmung des Kunden abhängig ist. Im Gegenteil: Hier wird suggeriert, dass die Preiserhöhung automatisch stattfindet, sofern nicht Widerspruch eingelegt wird.

Der echte Hammer aber kam bei der Endabrechnung im Schreiben:

“Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Abschlagsrechnung für die Energielieferung ab [Datumsangabe fehlt]. Gleichzeitig informieren wir Sie über die Konditionen für das kommende Belieferungsjahr. Ihr gewählter Tarif: Deutschland Best Tarif 8 jährlich (Zone 20)

Ihr Arbeitspreis: 0,24734 Euro/kWh, Ihr angegebener Jahresverbrauch 3500 kWh
Ihre Grundgebühr: 9,50 Euro/ Monat. .abzgl. Bonus aus dem letzten Vertragsjahr 145,00 €”

Wieso denn das? Der zugesagte Bonus war doch 155 Euro! In diesem Schreiben reduziert FlexStrom den Bonus also nebenbei, einseitig und ohne Begründung.

Außerdem belief sich im bisherigen, gleichnamigen von mir "gewählten Tarif" der Arbeitspreis auf 0.19175 Euro/kWh, der monatliche Grundpreis auf 8,50 Euro. Die Preiserhöhung entspricht einem Aufschlag auf die jährliche Stromrechnung von 4.200 kWh* (0,24734€-0,19175€) + 12* (9,50€-8,50€) = 245,48€. Das übersteigt den versprochenen Bonus (155 Euro) um fast 100 Euro! Nach meiner Sonderkündigung will FlexStrom nun den bereits zugesagten Bonus zurück haben. Der Anbieter macht hier also nachträglich den versprochenen Bonus von einer Gegenzahlung abhängig, die die Höhe des Bonus wesentlich übersteigt.

Zweitens stellt diese Preiserhöhung einen Aufschlag für das folgende Jahr von 27 % gegenüber dem Erstbelieferungsjahr dar. Mit einer so dramatischen Preiserhöhung konnte ich wohl kaum rechnen. Zum Vergleich: Der Strompreis für Privathaushalte ist Berlin 2012 nur um 7,2 % gestiegen (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg).

Drittens wird die Preiserhöhung erneut (wie bereits im August) so mitgeteilt, als handele es sich um eine Fortsetzung der laufenden Vertragskonditionen und nicht eine dramatische Preiserhöhung. Ich lehnte infolgedessen die Preiserhöhung ab und erhielt folgende Antwort:

“Wir teilen Ihnen mit, dass wir unseren Kunden mit der Vertragsverlängerung automatisch den Tarif des vergangenen Vertragsjahres zu den aktuellen Konditionen anbieten. Im vergangenen Vertragsjahr haben Sie sich für einen unserer Aktionstarife entschieden haben. Diese Tarife sind nur für einen bestimmten Zeitraum für Neukunden verfügbar.

Aus diesem Grund können wir Ihnen diese Tarife nicht für Ihre Vertragsverlängerung in der Zukunft anbieten. (...) Bitte teilen Sie uns bis zum „xx. xx.2011“ mit, wenn Sie in den Tarif „Deutschlands-Best“ mit oder ohne Preisgarantie wechseln möchten. Sollten wir bis zum benannten Termin keine Information von Ihnen erhalten, wird die Belieferung zu den Konditionen des „Vertragsverlängerungsschreibens“ vom „xx. xx.2011“ fortgesetzt.”

Wieso denn “Aktionstarif”? Es war vorher an keiner Stelle und zu keiner Zeit erkennbar, dass FlexStrom (außer dem Neukundenbonus und den frei kWh) die weitere Strombelieferung zu erheblich höheren Preisen vornehmen würde. Der Tarif trägt den gleichen Namen und das Schreiben wird hier als “Vertragsverlängerungsschreiben” bezeichnet. Hier wird offensichtlich eine aktive Irreführung des Kunden beabsichtigt.

Ich habe daraufhin Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht gemacht. FlexStrom bot mir dann an, den Strompreis um nur 14,7 % zu erhöhen – immer noch mehr als doppelt so viel wie in Berlin! In dieser E-Mail heißt es weiter: „Zusätzlich erhalten Sie den Bonus von 145,00 Euro aus dem letzten Vertragsjahr.“ Schon wieder falsch – 155 Euro sind es!

Richtig aber ist, dass der Bonus als Ergebnis des letzten Vertragsjahres bezeichnet wird.

Dies ist auch konform mit der Äußerung des Flexstrom-Sprechers Dirk Hempel im Deutschlandradio am 21.12.2011: "Wenn er [der Kunde] zum Ablauf dieser 12 Monate kündigt, also wenn er exakt 12 Monate in Belieferung ist, kriegt der Kunde den Bonus ausgezahlt. Das ist eindeutig so geregelt." (Originalton unter: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1634350/)

Insofern ist der Bonus ganz offensichtlich nach Ansicht von FlexStrom im ersten Vertragsjahr verdient und zu zahlen.

Dafür spricht schließlich auch, dass FlexStrom Verivox verklagt hat, damit der Bonus im Vergleichsportal von Verivox in das erste Vertragjahr eingerechnet wird (WELT vom 6.1.2012): “Das Online-Preisvergleichsportal Verivox hatte sich sogar geweigert, den Bonus in den Flexstrom-Tarifen mit einzurechnen - weshalb Flexstrom auf den Verivox-Listen auf die hinteren Plätze rutschte. Flexstrom verklagt Verivox seither auf Schadenersatz.” (Klage vom 15.12.2011 Landgericht Heidelberg).

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück