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Antwort zu folgender Beschwerde

Mannheim, den 15.06.2012

Ihre unberechtigte Forderung nach Kündigungsbestätigung für 001920028XXX –Surf-Sofort-Paket UMTS

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 12.06.2012 machen Sie einen Betrag in Höhe von 19,95 Euro monatlich für die zukünftige Inanspruchnahme des Surf-Sofort-Paket UMTS gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich sämtliche Dienste im Sinne eines einheitlichen Rechtsgeschäfts im Februar 2012 auf den 31.05.2012 gekündigt habe (siehe Kündigungsbestätigung). Ich möchte die Dienste Surf-Sofort Paket UMTS nicht in Anspruch nehmen und bin dazu nach Kündigung der Hardware DSL Easy Box zumindest hinsichtlich Zuhause-Bereich auch nicht mehr in der Lage.

Nach Inaugenscheinnahme des Schreibens vom 12.06.2012 habe ich den Eindruck, dass Vodafone mutwillig versucht, auf eine „Vertragsverlängerung“ zu drängen. Außerdem fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung bzw. Transparenz und m. E. an integrem Geschäftsgebaren im Allgemeinen.

Die angebliche Vertragsverlängerung fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen gemäß § 119 BGB, hilfsweise kündige ich fristlos. Ich widerspreche außerdem einer Einzugsermächtigung mit allem Nachdruck.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen, die Einzugsermächtigung werde ich widerrufen.

Mit freundlichen Grüßen

M G

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