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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe eine Zweijahresvertrag mit jährlicher Vorauszahlung, der am 27.03.2011 beginnt und zum 26.03.2012 endet.

Bereits nach neun Monaten Vertragslaufzeit, am 20. Dezember 2011, wurde ich zur Vorauszahlung des zweiten Jahresbeitrages bis spätestens 20.01.201 aufgefordert.

Es erschien mir unüblich (eigentlich unlauter), die zweite Zahlung noch von Ende und Abrechnung des ersten Leistungsjahrs zu fordern, jedoch hatte ich keine Zeit, dem Sachverhalt nachzugehen und habe überwiesen.

Auf Basis meiner weiteren Erfahrungen und nach Studium der anderen Beiträge zu FlexStrom liegt nahe, dass Methode hinter dieser Praxis steht.

Gemäß Aufforderung von FlexStrom habe ich als nächstes per 26.03.2012 meine Verbrauchsdaten abgelesen und und am selben Tag Online an FlexStrom (Erfassung im Portal) übermittelt. Eine Abrechnung habe ich daraufhin jedoch innerhalb der nächsten sechs Wochen nicht erhalten, obwohl ja bei einer Onlineerfassung nicht wirklich ein menschlicher Bearbeitungsaufwand hinter der Abrechnung stehen kann.

Zum Vergleich: alle meine anderen Versorger haben unaufgefordert innerhalb von längstens drei Wochen eine Abrechnung zugestellt.

Die Abrechnung habe ich dann proaktiv angefordert und am 22.05.2012 folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau Geier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.05.2012.

Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen stellen wir fest, dass uns alle rechnungsrelevanten Zählerstände vorliegen.

Die Jahresrechnung werden Sie innerhalb der nächsten Tage erhalten.

Gut, dass ich gefragt hatte. Am 25.05.2012 erhielt ich dann die angekündigte Abrechnung, nach der mir eine Gutschrift von 314,30 € zusteht. Auf der Rechnung wurde mitgeteilt, dass die Gutschrift "innerhalb der nächsten 6 Wochen" überwiesen wird. Ich teilte am 29.05.2012 mit, dass ich nicht einverstanden bin, nochmals sechs Wochen auf mein Geld zu warten und bat um unverzügliche Auszahlung, da es eindeutig durch FlexStrom zu vertreten ist, dass ich meine Abrechnung erst selber anfordern musste, damit diese erstellt wird. Es ist in jedem Buchhaltungssystem möglich, eine Überweisung kurzfristig auszulösen, leider geschah das jedoch nicht. Meine Aufforderung blieb unbearbeitet und unbeantwortet. Auf meine nochmalige Nachfrage hin wurde mir per 14.06.2012 geantwortet:

Sehr geehrte Frau Geier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.06.2012.

Selbstverständlich wird die Zahlung zu Ihren Gunsten umgehend angewiesen und innerhalb der nächsten Tage Ihrem uns bekannten Bankkonto gutgeschrieben.

Für die Verzögerung entschuldigen wir uns.

Heute ist der 21.06.2012, ich warte immer noch auf die Gutschrift und trete weiterhin ungewollt als Kreditorin für FlexStrom ein. Seit der Ablesung sind zwischenzeitlich zweieinhalb Monate vergangen, seit der Datum der Abrechnung über vier Wochen. Werde ich mein Geld sehen, und wenn ja, wann?

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