Im April machten wir eine 2-wöchige Urlaubsreise nach Ghana. Dazu reservierte ich am 19.02.2012 online über www.europcar.de einen Mietwagen.
Die Abholung des Fahrzeugs in der Europcar-Filiale in Accra Downtown funktionierte recht problemlos, abgesehen von der typisch afrikanischen Langwierigkeit. Das Fahrzeug war verfügbar und in gutem Zustand.
Wir waren damit elf Tage problemlos in Ghana unterwegs und sehr zufrieden. Das änderte sich leider bei der Rückgabe des Mietwagens. Wir waren pünktlich wieder im Europcar-Büro Accra Downtown. Der Mitarbeiter dort teilte uns in dem Abgabegespräch mit, dass wir mit dem Fahrzeug die Stadt Kumasi in der Ashanti-Region besucht hätten und dies vertraglich nicht zulässig gewesen wäre. Daher könne er uns die Kaution in Höhe von 1000 US-$ nicht zurückerstatten.
Wir beriefen uns darauf, dass bei der Buchung im Internet keinerlei Einschränkungen angegeben waren und wir daher bei der Reiseplanung natürlich davon ausgingen, komplett Ghana bereisen zu können. Auch bewegten wir uns ja nicht in irgendwelchen kritischen Gebieten ohne befestigte Straßen, Kumasi ist immerhin die zweitgrößte Stadt Ghanas mit 1,5 Mio Einwohnern und auf den Hauptstraßen zu erreichen.
1. Da wir den Mietwagen online ohne entsprechende Einschränkungen buchten, halte ich es nicht für akzeptabel, dass dann im ghanaischen Vertrag im Kleingedruckten ein Großteil des Landes ausgeschlossen ist. Im Nachhinein mussten wir feststellen, dass nur die Küstenregion erlaubt gewesen wäre. Wenn dies aus irgendwelchen Gründen von Europcar eingeschränkt sein sollte, müsste dies bereits bei der Buchung klar und deutlich hervorgehoben werden, dass der Kunde seine Reiseroute auch entsprechend planen kann.
2. In dem Fahrzeug war offensichtlich ein GPS-Tracking-System eingebaut, mit dem der Europcar-Mitarbeiter am PC exakt die gefahrenen Route nachvollziehen konnte. Daher wusste er überhaupt, dass wir Kumasi besuchten.
Das mag vielleicht in Ländern wie Ghana sinnvoll und berechtigt sein, dies müsste jedoch definitiv dem Kunden zuvor mitgeteilt werden. Im Sinne des Datenschutzes ist es absolut nicht akzeptabel, dass der Kunde ohne sein Wissen komplett überwacht wird.
Auch meine Beschwerde bei Europcar Deutschland wurden abgewiesen mit der Begründung, dass in den AGBs steht, dass der jeweilige Landesvertrag gilt und dieser auf der Homepage bei der Buchung einzusehen wäre.
Es sind zwar auf www.europcar.de viele Landesverträge sichtbar, nicht jedoch der von Ghana. Die lapidare Rückantwort von Europcar war, dass der Vertrag auf www.europcar.com einzusehen wäre.
Bis heute habe ich die Kaution in Höhe von 1000 USD nicht zurückerstattet bekommen, obwohl von einem Kunden bei einer Online-Buchung nicht erwartet werden kann, dass er die Detailverträge auf einer anderen Homepage sucht. Das Fahrzeug wurde auch in einwandfreiem Zustand abgegeben, was auch von Europcar bestätigt wurde. Es entstand für Europcar keinerlei finanzieller Schaden dadurch, dass wir einen Vertrag verletzten, den wir bei der Buchung nicht kennen konnten.