Vertrag für die Mindestlaufzeit von 12 Monaten erfüllt, trotzdem Ablehnung der Bonuszahlung für Neukunden!
Kommentar von Flexstrom:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.07.2012.
Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.
Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.
Freundliche Grüße
A. K.
FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin