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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes hat sich heute an der Grundschule meines Sohnes zugetragen.

Ich wollte meinen Sohn heute, 30 min. nach 15.00 Uhr, aus der Betreuung abholen.

Mir ist bekannt, das die Kinder 15.00 oder 16.00 Uhr abgeholt werden sollen. Trotzdem war es mir verkehrbedingt nicht möglich, mein Kind Punkt 15.00 Uhr abzuholen. Soweit so gut, ich habe bedingt Verständnis dafür, dass andere Abholzeiten den Ablauf des Tages stören könnten.

Die Aussage einer der Vielzahl von Betreuerinnen hat dennoch meinen Unmut erreicht. Ich würde mit meinen Zahlungen an die Schule schließlich keinen Pförtner bezahlen, stößt bei mir auf Unverständnis. Es war kein Problem für eine der Angestellten die Tür zu öffnen, ohne den Tagesablauf zu stören.

Das vorgebrachte Argument trifft mich, weil dies nicht aus Willkür so entstand und mich in meinem Beruf auch keiner fragt, ob ich die Kunden nur alle Stunde an die Kasse lasse. Und dann das Argument vorbringe, dass mir (uns) die Kunden auch keine 3. Kassenkraft bezahlen.

Wenn Not am Mann ist, dann muss ich auch flexibel sein und einfach mal mehrere Aufgabenbereiche abdecken.

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