O2 fordert über ein Inkassobüro BFS Risk & collection GmbH aus "Telekommunikationsdienstleistungen" einen mittleren dreistelligen Betrag.
Ich habe jedoch in den letzten Jahren in meinen Augen keinen Vertrag mit O2 abgeschlossen. Vor kurzem wurde die Schufa um einen Falscheintrag bereinigt bzgl. einer ehemaligen Adresse. Da das Inkassobüro auch scheinbar eine Adressauskunft zu Lasten legt, könnte das in einem Zusammenhang stehen.
Sowohl O2 als auch BFS Risk verweigern aber eine Kopie des angeblichen Vertrages oder der Rechnungen. Am Telefon-Support werde ich ab gewimmelt. In Schreiben wird davon gesprochen, dass mein Vortrag "weder schlüssig noch glaubhaft" ist.
Auf einen Vertrag Forderungen zu erheben, den man nicht nachweisen will, ist gleichfalls unschlüssig und nicht glaubhaft. Ich weiß nicht mal, ob es sich beispielsweise um einen Vertrag einer Ex-Freundin handelt. Ich weiß nicht mal, wie viele Jahre das zurückliegen soll.
Es ist sicherlich nicht zuviel verlangt, einen Vertragsnachweis zu erhalten. Im Gegenteil: Es ist gesetzlich verpflichtend, eine Forderung zu begründen und nachzuweisen.