Wir waren mit unserem Kind (fiebriger Infekt) beim Arzt und haben dort eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erhalten, nun stellte er uns der Hausarzt eine Schulunfähigkeitsbescheinigung aus, darauf stand "nur" die voraussichtliche Krankheitsdauer.
Nun reiche ich die Rechnung ein und stelle fest, dass die Gebührenziffer 70 (Kurze Bescheinigung) abgelehnt wurde mit der Begründung, dass Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Versicherungsbeiträge, Portokosten, Kopie- und Faxkosten im Versicherungsumfang nicht enthalten sind.
Das Portokosten und dergleichen nicht erstattet werden können liegt auf der Hand, aber eine "Krankheits-Bescheinigung" dürfte ja dann doch etwas anderes sein, oder steht das nicht in unmittelbarem Zusammenhang?
In meinem Vertrag steht, dass die gültige Gebührenordnung gilt, in der GOÄ ist die Ziffer 70 aufgelistet.
Ich weiß, dass die Gesetzliche Krankenversicherung das als Privatleistung abrechnet, aber WARUM zahlt das nicht meine Private Krankenversicherung?
Es handelt sich doch auch hier um eine Privatleistung, oder nicht? Gibt es hier nun schon "gesplittene" Privatleistungen die mir entgangen sind?
Ich verstehe das nicht, ehrlich.