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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe als Geburtstagsgeschenk insgesamt drei Gutscheine jeweils über 20,-- € bei Otto erhalten.

Für diese wollte ich mir etwas bei Otto bestellen, daraufhin kam ein Anruf von Otto, die Ware müsste per Nachnahme gesendet werden, da ich eine negative Schufa habe. An Stelle des Mehrpreises wollte der Paketbote den vollen Kaufpreis plus Gebühren haben, was ich nicht verstand. Daraufhin rief ich bei Otto an, hier hieß es, Gutscheine können nicht bei Barzahlung verrechnet werden und werden nach erfolgter Bezahlung per Nachnahme auf ein Bankkonto überwiesen.

Nach mehreren Mails und Telefonaten bot man mir an, die Gutscheine zu erstatten, dieses wäre aber nur als Überweisung auf ein Bankkonto oder per Verrechnungsscheck möglich, da ich aber wegen meiner negativen Schufa kein Bankkonto habe, kann das Geld natürlich nicht angewiesen werden, auch ein V-Scheck hilft mir da nicht weiter, da ich diesen ja auch nur auf ein Bankkonto einzahlen kann.

Auf mein Vorschlag, den Betrag entweder per Postbaranweisung auszuzahlen oder mit einer Bestellung zu verrechnen, wurde nicht eingegangen.

Da ich als Rollstuhlfahrer nur eine kleine Rente erhalte, ist jeder Cent für mich ein Vermögen.

Ich fühle mich von Otto-Versand betrogen, denn diese besitzen nun Geschenkgutscheine von mir im Wert von 60,-- € und zahlen diese nicht aus.

Alleine schon die Praxis-Gutscheine nicht bei Nachnahmesendungen zu verrechnen, finde ich unverschämt.

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