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Antwort zu folgender Beschwerde

Hier einmal ein Erfahrungsbericht, was ich bei einem VW-Autohaus so erleben durfte; und dies war die dritte VW-Werkstatt, mit der ich Ärger hatte, und bei allen drei Beschwerden beim VW-Werk bestand kein Interesse an Klärung.

Nun aber los:

An die Polizei Cham dto. Staatsanwaltschaft (>>ANZEIGE wurde später abgelehnt)

Der Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

stelle mich der Anzeige der verehrten Frau B. (später mehr dazu) - und erstatte gleichzeitig Anzeige gegen das Chamer Autohaus Zehder & Franz, Janahofer Str. 1, 93413 Cham (der Inhaberin Frau B., den Mechanikern sowie Herrn St.).

Zur Sache:

Im April 2005 brachte meine Frau, xxx, den VW-Bus T5 "SR-NN 400" zum Chamer Autohaus, weil sich die Heckklappe des Fahrzeugs nicht mehr öffnen ließ. Der Meister schaute (!!) sich den Defekt an und erklärte ihr (sie kann als Zeuge befragt werden), es wäre eine Gewährleistung, obwohl sich hinten in der Heckklappe eine Beule befand. Wäre es eine kostenpflichtige Reparatur gewesen, wäre der Auftrag nie erteilt worden, da dass Fzg in der nächsten Zeit gewandelt werden sollte (die Wandlung lief bereits) und das defekte Teil (es war eine Heckklappe) dann sowieso und auf jeden Fall komplett ausgetauscht werden musste.

Bei der Abholung des Fahrzeugs war aus dem Gewährleistungsfall dann plötzlich eine kostenpflichtige Reparatur geworden, wobei der zuvor als Gewährleistungsfall unterschriebene Auftrag ohne (!) eine Rücksprache abgewandelt und somit ohne (!) Auftrag ausgeführt wurde. Dies fiel mir aber erst auf, als ich ein paar Tage später eine Rechnung erhielt.

Wichtig und noch einmal in aller Deutlichkeit: Ein kostenpflichtiger Auftrag wäre nie in Auftrag gegeben worden, da man auch einige Tage ohne Kofferraumzugang leben kann; zumal, ich hatte es ja schon erwähnt, dass Auto stand zur Wandlung. Außerdem kommt man auch von innen an den Kofferraum; es ist ja ein VW-Bus.

Ich besuchte in der Zeit wegen der vielen Mängel und der anstehenden Wandlung auch die Chefin Frau B. und erwähnte, dass ich diese Reparatur auf keinen Fall bezahlen werde, man könne schließlich nicht etwas ohne Auftrag reparieren, zumal der Auftrag als Garantiefall aufgenommen wurde. Sie meinte, sie wolle sich drum kümmern ..!

Tage später trat dann der gleiche (!) Defekt auf, und auch hier wurde der Auftrag als Gewährleistung angenommen. Diesmal holte ich das Fahrzeug ab und bemerkte, dass man die Gewährleistung (wieder) einfach abgeändert und die (gleiche) Reparatur wieder ohne (!) Rücksprache durchgeführt hatte; dabei hatten die Mechaniker/Meister (wie übrigens bei jeder Reparatur) meine Handynummer und hätten anrufen können. Als ich die Leute auf den Schaden ansprach, meinte man, das würde an der Beule liegen, und man hätte den Schaden sowieso (!) nur dürftig repariert, beim nächsten Öffnen der Kofferraumklappe könne der Schaden wieder auftreten; was dann auch passierte. Dazu kam von dem grinsenden Meister (nach der zweiten Reparatur) die Aussage, man könne den Schaden sowieso nur reparieren, wenn die Kofferraumhaube komplett ersetzt würde.

Komisch in diesem Zusammenhang auch: Beides Mal der gleiche Defekt (Kofferraumklappe lässt sich wegen ausgehängten Bügel nicht öffnen) mit der gleichen Reparatur, aber unterschiedlich hohe Rechnungen; einmal zu 147,74 Euro, einmal zu 169,13 Euro. Wie schon erwähnt, wurden die beiden Reparaturen ohne Zustimmung bzw. ohne Auftrag durchgeführt; hätte man uns angerufen, wären beide Reparaturen als kostenpflichtige Reparaturen nicht genehmigt worden. Bei der zweiten Reparaturannahme meinte man noch, das ist auf jeden Fall Gewährleistung, weil man die Reparatur ja schon mal ausgeführt hätte.

Da nun beide Arbeiten nur als "Gewährleistung" in Auftrag gegeben wurden, wollte ich inzwischen einen Durchschlag der Reparaturannahme haben, was bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist; man weigert sich beharrlich und reagiert ziemlich maulig am Telefon (ja, ja, der nette Herr St.). Das mit den Durchschriften fiel mir aber erst zu diesem Zeitpunkt auf, ich hatte ja bislang bei den vielen vorherigen Reparaturen auf Garantie am Fahrzeug noch nichts zu zahlen gehabt. Bei allen Reparaturannahmen habe ich also nie einen Durchschlag erhalten, aber das fiel mir erst richtig auf, nachdem ich diese bei meinem neuen Händler jeweils ohne Nachfrage erhalte. Da frage ich mich persönlich (nur reine Neugierde, keine Anschuldigung oder ähnliches), warum ich nie einen Durchschlag erhalten habe, und ob man da vielleicht nach meiner Unterschrift noch etwas hinzugefügt haben könnte?

Approppos "viele Reparaturversuche": Bei meinem Besuch bei der hübschen Frau B.in ihrem Büro sprach sie (natürlich) Verständnis darüber aus, dass wir das Fahrzeug wandeln lassen wollten, da das Fzg. ja schon so oft repariert werden musste. Sie sprach von über 30 Defekten, die im Computer aufgelistet seien; komisch, ich komme vielleicht nur auf 15 oder 20 (weiß ich aber nicht mehr so genau, hab ja nie einen Durchschlag erhalten habe); hat sie sich nun einfach nur verzählt oder einige Sachen erfunden und so beim Werk abgerechnet? Aber das glaube ich nicht wirklich; aber neugierig bin ich schon.

Wie schon erwähnt, stand aufgrund schwerer Mängel an dem Fahrzeug (deren Abstellung die Meister & Mechaniker des Autohauses in den vielen Reparaturversuchen total überforderten) eine Wandlung des Fahrzeugs durch das Werk an, und Herr St. kam spätnachmittags/abends noch zu mir (!!) nachhause, um mich unter Druck zu setzen (ist jedenfalls mein Gefühl gewesen). Er meinte ohne Umschweife, ohne die Unterschrift unter die Anerkennung der Rechnungen und der Anerkennung eines neuen Dekra-Gutachtens (später dazu mehr) würde man das Auto nicht wandeln können. In dieser Anerkennung waren u.a. die Rechnungen für die nicht in Auftrag gegebenen Kofferraumklappenreparaturen eingerechnet, von denen ich Frau B. ja schon zuvor informiert hatte, dass ich diese nicht bezahlen werde, weil wir dafür ja keinen Auftrag gegeben haben; die Arbeiten waren schließlich zweimal ausschließlich (und schriftlich vom Meister auf dem Reparaturvertrag vermerkt) als Gewährleistungsfall angenommen worden.

Da bei einem anderen VW-Händler inzwischen ein anderer T5 bestellt, und das Geld für den in Wandlung gegebenen T5 somit verplant war, musste ich das mir vorgelegte Schriftstück natürlich unterschreiben. Meine Frau, die nebenan bei geöffneter Tür stand (kein Meter Weg), kann den Vorgang mit dem Herrn St. bezeugen; warum soll der Herr St. auch zum Kunden nachhause kommen, wo doch sonst alles schriftlich und/oder per Fax ablief??!!

Gleichzeitig fiel der in dieser Anerkennung errechnete Wandlungspreis auch noch einmal um einige tausend Euro. Vorgeschichte: Ich hatte Aufgrund der unerledigten und äußerst mangelhaften Werkstattarbeiten im Autohaus Cham den zur Wandlung stehenden T5 bei dem neuen VW-Händler in Roth (und natürlich nur im Einverständnis des Chamer Autohauses) durch einen dort ansässigen DEKRA-Schätzer schätzen lassen. Nachdem das Autohaus Cham das Auto dann Wochen später (!!) per Transporter abgeholt hatte, war es angeblich voller weiterer Schäden, von denen ich vermute, dass dies nur beim Transport geschehen sein kann, und die man nun ebenfalls abzog. Hätte ich das mir von Herrn St. nun vorgelegte Schriftstück, wo ich das neue Gutachten mit den ganzen Schäden anerkennen musste, nicht unterzeichnet, so hätte es laut Herrn St. keine Wandlung gegeben.

Dummerweise zog sich die Wandlung (künstlich vom Autohaus Cham in die Länge gezogen?) schon über sechs Wochen (!!) hin, so dass der andere Händler schon ziemlich genervt über das Autohaus Cham war und endlich Geld sehen wollte, dass ja mit aus dieser Wandlung stammte. In diesem Zusammenhang meinte der andere Händler auch, dass solch eine Wandlung maximal eine Woche dauern würde, und auf keinen Fall sechs Wochen!

Mir blieb also gar nichts weiter übrig, als zu unterschreiben: Das alte Fahrzeug stand in Cham und das neue in Roth (bei Nürnberg). Außerdem dachte ich, das VW-Werk würde mir gegen dieses (in meinen Augen verbrecherische) Vorgehen hilfreich zur Seite stehen; aber die Herren vom VW-Werk interessiert das nicht; dafür gibt es alle sechs Wochen Prospekte und Angebote, ob man nicht ein neuen VW erwerben möchte ..

In diesem Zusammenhang möchte ich dann auch gleich noch Strafanzeige gegen den Dekra-Prüfer Herrn Holger (DEKRA, Niederlassung Nürnberg, Isarstr. 8, 90451 Nürnberg, 0911 9629-6) stellen, der hier scheinbar ein zweites Gutachten ausstellte, ohne das Fzg noch einmal in Augenschein genommen zu haben.

Auch unmöglich: Über die angeblich ausgeführten Arbeiten (die in dem Dekra-Gutachten aufgeführt waren) erhielt ich dann nur nach wiederholten Nachfragen (und lange nach der Wandlung) endlich doch noch eine Rechnung, datiert auf den 11.08.2005; ein Interessent des T5 (der anschließend trotz der Wandlung scheinbar über das Chamer Autohaus verkauft wurde) rief mich an, und wollte Informationen zum Fahrzeug, etwa ob es ein Unfallwagen etc. sei. Ich sprach ihn dann auf die (laut Rechnung angeblich doch schon beseitigten) Mängel an, die scheinbar teilweise noch da waren; leider wollte er sich nicht als Zeuge zur Verfügung stellen, da er nur ne Probefahrt machte; die Adresse hat er übrigens über unsere scheinbar immer noch aufgeklebten Werbeschilder in Erfahrung bringen können.

Da sich das Chamer Autohaus Zehder & Franz nun schon über anderthalb Jahre weigert (!!), mir die Abschrift der beiden Reparaturaufträge zu übergeben, und sich für dieses Vorgehen nicht mal entschuldigt hat, bin ich dann erstmals am Samstag, den 20. Januar 2007 nach Cham gefahren, um Kunden (leicht erkennbar am Kennzeichenverstärker der Firma) zu finden, die vielleicht ebenfalls mit dem Chamer Autohaus Zehder & Franz unzufrieden sind, um denen hilfreich unter die Arme zu greifen. Damit die Chefin Frau B. von meiner Aktion Kenntnis nehmen konnte, habe ich auch noch bei ihrer Tankstelle solch ein Zettelchen hinterlegt. Dazu kommen noch einige Mails und Postkarten, mit der Ankündigung, dass ich Strafanzeige stellen will. Frau Karin B. hat über anderthalb Jahre Zeit gehabt, mir die Durchschriften zu übermitteln, aber scheinbar hat sie was zu verbergen.

Da Frau B. weder auf meine Postkarten noch auf meine Mails reagiert hat, habe ich auch noch Durchschriften der Mails an Ihre Mitarbeiter versandt, in der Hoffnung, dass diese die Nachricht weitergeben würden, was scheinbar nicht geschehen ist. Hätte ja sein können, dass Frau gar keine Kenntnis von meinen Bemühungen erhalten hatte. Schließlich habe ich zusätzlich auch noch telefonisch versucht, an die Durchschriften zu kommen; etwa am 24.05.05 um 10:40h über den Herrn St., den ich als kompetenten, autorisierten und befugten Ansprechpartner ansah, doch er meinte nur, ich soll ihn nicht weiter belästigen. Die unzähligen Anrufe über die Zentrale ergaben, dass die Chefin Frau B. NIE anwesend war.

Ich entwarf also folgenden netten Text, den die nette Inhaberin des Chamer Autohauses Zehder & Franz, Frau Karin B. am Montag, den 22. Januar 2007 bei der Chamer Polizei zur Anzeige brachte:

Sie sind Kunde des Chamer Autohauses Zehder & Franz?

Dann sollten Sie diese Mitteilung gut aufheben, denn ich bin äußert unzufriedener Kunde dieses Autohauses, und würde dies (wenn Sie einmal Streitigkeiten mit der Firma haben) auch jederzeit vor Gericht bezeugen !!

Warum? Ich hatte neben vielen anderen Ärger mit der Firma u.a zwei Reparaturen, die als Gewährleistung (Garantie) angenommen wurden. Bei Abholung des Autos war der Auftrag dann ohne Rückfrage handschriftlich in eine kostenpflichtige Reparatur abgeändert worden.

Eine Aushändigung des abgeänderten Auftrags wurde verweigert.

Als ich die Reparaturen nicht bezahlen wollte (die waren schließlich nicht so in Auftrag gegeben worden und ohne Wissen/Wollen geändert und dann ohne Rücksprache ausgeführt worden), kam ein Mitarbeiter sogar bei mir zuhause vorbei, um sich die Arbeiten abzeichnen zu lassen. Ansonsten, so sein Argument, würde eine anstehende (und durch das VW-Werk genehmigte) Wandlung des Fahrzeugs nicht durchgeführt.

Rückfragen unter 09963 - xxx xxx (ich rufe auch auf meine Kosten zurück)

Übrigens: Eine Beschwerde beim VW-Werk wurde abgewiegelt, man sei nicht zuständig.

Und nu bin ich mal gespannt, ob man in diesem demokratischen Staat nicht mal die Wahrheit sagen, bzw. sich keine Mitstreiter suchen darf; schließlich habe ich keine Beleidigungen oder Drohungen ausgesprochen. Auch sind die beiden Garantiefälle, die abgeändert wurden sowie der Besuch des Mitarbeiters wie geschildert, geschehen (eigenartig nicht, dass man sich weigert, dem Kunden eine Abschrift der Reparaturaufträge zu geben, und dass ein Mitarbeiter beim Kunden zuhause vorbeikommt, um sich die strittigen Punkte schnell noch bescheinigen zu lassen ..?!).

Herzliche Grüße XX XX

Ich will natürlich noch erwähnen, dass ich auch dem VW-Werk die Vorfälle geschildert habe, doch die interessiert das nicht, auch nicht, ob hier eventuell nach meiner Unterschrift unter die ganzen Garantiefälle noch weitere Arbeiten aufgeführt und abgerechnet wurden. Zwar versuchte das Werk, laut deren Auskunft, das Chamer Autohause Zehder & Franz zumindest noch zu bewegen, mir doch bitte Abschriften der beiden in Frage stehenden Reparaturaufträge zu übergeben, doch auch hier weigerte man sich mit der Begründung, der Vorgang sei schon abgeschlossen.

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