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Antwort zu folgender Beschwerde

Info für alle: Natürlich ist ein Auktionshaus nicht verpflichtet, einen versteigerten Artikel zurückzunehmen. Ich habe leider nicht darauf geachtet, dass bei einem Angebot einer Reiseuhr in der Beschreibung nichts über Funktion oder Defekt geschrieben war, und habe also die Uhr ersteigert, natürlich defekt.

Auf meine höfliche Anfrage hin bekam ich die Antwort, dass die Uhr nicht zurückgenommen wird. Schade. Ein wenig kulanter hätte man schon reagieren können.

Gott sei Dank gibt es noch viele andere Auktionshäuser. .

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