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Antwort zu folgender Beschwerde

Soeben (mal wieder) im REWE-Markt in Tübingen passiert: Ein als Sonderangebot ausgezeichnetes Produkt in den Einkaufskorb gelegt, zur Kasse gegangen, dort dann das böse Erwachen - berechnet wird nicht der Sonderpreis, sondern der höhere Normalpreis.

Auf meine Reklamation hin wurde erklärt, das Sonderangebot sei zwar schon als solches ausgezeichnet, gelte aber erst ab dem nächsten Werktag. (Diesen Fall hatte ich genau so schon 3x in den letzten zwei Monaten, dazwischen auch den Fall, dass das Sonderangebot "versehentlich" nicht in der Elektronik der Kasse zu finden war.)

Auf meine Entgegnung hin, dass die erst in der Zukunft liegende Gültigkeit des Angebots dann aber auch als solche kenntlich gemacht werden müsse, log mir die Verkäuferin in schnoddrigem Tonfall glatt ins Gesicht mit ihrer Behauptung, dies sei auf dem Sonderangebotsschild deutlich sichtbar vermerkt. Das war es natürlich nicht, die Verkäuferin war leider zu keiner weiteren Stellungnahme bereit.

Aus meiner Sicht hat ein nicht als erst in Zukunft gültig gekennzeichnetes Angebot automatisch aktuelle Gültigkeit und ich als Kunde habe einen Anspruch darauf, das Produkt zum angebotenen Sonderpreis zu bekommen. Nachdem ich in diesem REWE-Markt bereits mehrmals Erlebnisse mit derartigen "Sonderpreisen" hatte und überdies mehr als nur einmal abgelaufene Ware im Regal feststellen musste, werde ich wohl in Zukunft den längeren Weg zum nächsten Supermarkt in Kauf nehmen, um mich nicht wiederholt ärgern zu müssen.

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