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Antwort zu folgender Beschwerde

Es hat mich schwer getroffen mit einer Borrelioseinfektion. Diese Infektion ist auch unstrittig versichert und wird auch nicht bestritten.

Zum Hergang ist folgendes anzumerken, ich hatte 2009 auf Grund eines extremen Gelenkergusses eine Gelenkspiegelung bei der ich noch heute nicht mit bestimmtheit weiß, wodurch er ausgelöst wurde, angeblich der Verdacht auf eine Meniskusschädigung. Am 19.05.2010 schloss mein Mann eine Familienunfallversicherung bei der VHV ab.
Am 22.06.2010 bekam ich wieder starke Schmerzen und begab mich zum Arzt, sollte wieder operiert werden. 2 Tage vor der OP bekam ich starke Rückenschmerzen, ging zu einem Landarzt und der wurde neugierig, die Geschichte erzählt und prompt zwei Tage später sagte er mir das er einen Verdacht habe. OP erstmal abgesagt, Termin gemacht, Blutentnahme. Am 29.07.2010 lag dann der Befund vor und der Arzt sagte mir, das sich sein Verdacht bestätigt habe, Borreliose.

Dann 30 Tage Antibiotika und erneuter Test mit Bestätigung der Diagnose im September 2010. Danach telefonierte mein Mann der selber sachkundig ist 2 Monate hin und her, ab wann denn eine Schadenmeldung erfolgen müsse, keiner konnte Auskunft geben bis dann Ende Dezember auf Bitte ein Rückruf erfolgte. Eigentlich wäre die Schadenmeldung erst nach Eintritt einer Invalidität meldepflichtig da die VHV nicht den Eintritt der Infektion oder den Zeckenstich (den ich nicht bemerkt hatte) als Schadenereignis sieht-selbst wenn ich es bemerkt hätte, wäre ja auch nicht sicher ob das dieser Zeckenstich gewesen wäre was ja auch logisch ist, aber vorsichtshalber sollte die abgesendet werden, gesagt getan.

Dann wurden die Schmerzen trotz Behandlung schlimmer und veränderten sich. Es erfolgte eine umfangreiche Ausschlussdiagnostik, die keine andere Ursache als die Borrelioseinfektion nachgewiesen hat, ich kürze das mal ab.

Im Febr. 2011 meinte mein Orthopäde, das wohl ein künstliches Kniegelenk implantiert werden müsse, da das Knie schon so gelitten (Instabilität, Bewegungseinschränkung u. s.w.) hat. Danach haben wir eine ärztliche Bescheinigung auf Invalidität eingereicht wonach eine dauernde Schädigung bleibt. Also eine erneute Gelenkspiegelung im März da noch der Verdacht auf degenerative Schäden im Raumstanden - im Zusammenhang mit der Gelenkspiegelung 2009 und oh Wunder, das Gelenk war bis auf eine kleine erweichte Stellte des Knorpels hinter der Kniescheibe war vom inneren Aufbau völlig o. k. (Entzündung ausgenommen) so auch der Kommentar der orthopädischen Fachklinik.

Dann nach 2 Monaten des Schweigens darauf hingewiesen, das die vertragliche Fristen zur Leistungserklärung im Mai 11 ablaufen Vorauszahlung auf die Invalidität beantragt u. s.w. Mai 11 dann nach viel Druck eine kleine Stillhaltezahlung. Dann Briefwechsel hin und her.

Es wurden dann bis heute festgestellt, chronische Kniegelenkschädigung (Lyme-Arthritis), Immunabwehrschwäche durch Borreliose, chronische Rhinosinusitis, Pseudoneurasthenie (Fatigue-Syndrom), leichte periphere Neuropathie (Lähmungen im peripheren Nervensystem), Hypästhesie u. s.w. zusammen weit über 100 % Invalditätsgrad.

EM-Rente und Schwerbehindertenantrag laufen.

Die VHV hat Schadenansprüche abgelehnt, mit der Begründung ein Arzt hat festgestellt, das die Infektion keine bleibenden Schäden verursacht hat (das wohlgemerkt ohne eine Untersuchung auf relevante Körpereinschränkungen), obwohl alle ärztlichen Befunde verschiedener Fachrichtungen immer die gleiche Ursache bescheinigen und diese der Gesellschaft alle vorliegen.

Für sämtliche Einwendungen der VHV wurden die entsprechenden Belege, die das Gegenteil beweisen vorgelegt und zieht die ordentliche Bearbeitung nunmehr seit Mai 2011 hinaus.

Da wir nunmehr durch die findige Rechtsvertretung der VHV (der das Landgericht davon überzeugt hat das ich nicht Klageberechtigt wäre, trotz eindeutiger rechtlicher Regelung des BGH) mit einer Beschwerde vor das OLG müssen und es sich immer weiter hin zieht möchte ich hierzu gerne mal eine Stellungnahme hören, da auf anderen Weg keine wirkliche Prüfung erfolgt und nur auf das Gerichtsverfahren bezug genommen wird oder eine neue Schadennummer ausgeteilt wird.

Zumal zu dem Werbespruch, von Experten versichert und wir helfen schnell und unkompliziert. ich bin immer noch krankgeschrieben, fast durchgängig seit dem 22.06.2010

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