Meine pflegebedürftige Mutter (Demenz Typ A) hat seit Jahren ihre Konten bei der Deutschen Bank: Ein Girokonto und ein Unterkonto Wertpapierdepot.
Wir haben zu Zeiten ihrer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit eine rechtlich lupenreine und allumfassende Vorsorgevollmacht beim Notar erstellen lassen. Diese erklärt auch ausdrücklich sämtliche (!) Bankvollmachten.
Nun möchte ich das Depot bei der Bank schließen, um das Vermögen auf ein anderes, näher direkt an der Wirtschaft liegendes Depot umzuschichten. Jedoch wird das notariell beglaubigte Formular nur für das Girokonto, jedoch nicht für das Depot anerkannt.
Ein direkt am Bankschalter persönlich unterschriebenes bankeigenes Bankvollmachtsformular wurde seinerzeit nicht ausgefüllt. In den AGB der Deutschen Bank wird auch nicht explizit auf ein solches bestanden!
Mir liegen nur mündliche Aussagen der Bankberaterin vor, u. a. dass sie alternativ eine rechtliche Betreuung anerkennen würden. Diese stellt mir das zuständige Amtsgericht jedoch nicht aus, da es nicht erforderlich ist, weil die VVM alles rechtliche abdeckt.
Beschwerde bei der Bank eingereicht. Keine schriftliche Bestätigung erhalten.
Wunsch zur Schließung des Depots war am 27.07.2012. Seitdem werde ich vertröstet.