Sehr geehrte Damen und Herren,
als ich im März 2012 meinen bestehenden Handyvertrag kündigte (fristgerechte Kündigung zu September 2012), bekam ich prompt einen Anruf einer Mitarbeiterin ihres Unternehmens, mit der Bitte mir die Kündigung nochmals durch den Kopf gehen zu lassen.
Sie bot mir eine Gutschrift von 10€ pro Monat (3 Monate lang) für meine 120 Minuten Option in Fremdnetze an. Des Weiteren sagte ihre Mitarbeiterin, falls ich dann noch immer kündigen wollte, würde es reichen, wenn ich das dann ca. 4-6 Wochen vor Ablauf des Vertrages machen würde, da ich ja frühzeitig gekündigt hätte. (Sie sagte aber nicht, dass durch Annahme des Angebots meine Kündigung unwirksam wird).
Als ich aber am 28.08.12 wieder mit jemanden Ihres Unternehmens telefoniert habe, wurde mir mitgeteilt, dass mein Vertrag erst zum September 2013 gekündigt sei, da die endgültige Kündigung zu spät eingegangen ist.
Da ich nach § 34 I BDSG einen Anspruch gegen Vodafone auf Auskunft über alle meiner personenbezogenen Daten habe (auch Gesprächsaufzeichnungen) fordere ich Sie auf, mir diese zukommen zulassen.
Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass laut § 34 VIII BDSG für diese Auskunft keine Kosten für mich entstehen (einmal pro Jahr kostenlos).
Sollte die Vodafone D2 GmbH meinen Forderungen nicht nachkommen, werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten.
Im Übrigen erwarte ich nach wie vor eine EXPLIZITE schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung und den Termin für das Vertragsende, sowohl für die bereits vorliegende Kündigung als auch der beiliegenden Kündigung meiner Lebensgefährtin.
Außerdem entziehe ich Ihnen hiermit das Lastschriftverfahren mit sofortiger Wirkung für die oben genannte Kundennummer.