Sehr geehrter Herr Zolynski,
nachdem Sie uns für die Flaschnerarbeiten an unserem Einfamilienhaus ein Angebot über 9090,- Euro gemacht hatten und dann eine Rechnung über 17.212,- Euro präsentierten, gehen Sie nun noch über Ihren Anwalt weiterhin gegen uns vor, obwohl die Rechnung beglichen ist. Jetzt fordert Ihr Anwalt noch die 166,7 Euro, die ursprünglich für die erste Abschlagszahlung als Skonto von Ihnen eingeräumt wurden, zurück.
Sind Sie hier Gehilfe Ihres Anwalts oder handeln Sie nach eigenen Moralvorstellungen?
Ich appelliere daher nochmals an Ihre Fairness und bitte Sie Ihrem Anwalt Einhalt zu gebieten.