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Antwort zu folgender Beschwerde

Ein Buchhaltungsprogramm aus 2010 der Firma Lexware lässt sich nicht nur im Jahr 2010 nutzen, da keine neuen Bestandteile hinzugekauft werden.

Auch eine Datenübernahme in neue Jahre gehört zum erworbenen Produkt, wurde also mit bezahlt. Nun soll diese Funktion ab 2013 kostenpflichtig sein. Meines Erachtens wird also für eine Leistung, die bereits bezahlt wurde, nochmals kassiert und verstößt klar gegen Verbraucherrrecht, oder sehe ich dies falsch?

Originaltext:
Sie arbeiten noch mit einer veralteten Programm-Version. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend: Setzen Sie ab sofort die aktuelle Version ein, denn zukünftig können wir aus technischen Gründen keine automatische Datenübernahme aus Altversionen mehr durchführen. Die Datenübernahme wird deshalb ab 2013 kostenpflichtig.

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