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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 24.8.2012 brachte ich - wie gewohnt bei Problemen - meinen Wagen (Smart Forfour) zum Autohaus Teichmann mit einer dauerbrennenden roten Öldruckkontrollleuchte.

Dort schaute man nach dem Ölstand, der in Ordnung war, und bestellte mich, falls die Lampe bis zum 27.8.2012 noch leuchten sollte, wieder dorthin. Ich fuhr also ca. 120 km in der Zeit, aber die Lampe leuchtete immer noch.

Also bin ich am 27.8.2012 morgens gleich wieder vorstellig geworden. Der Auftrag lautete, Ölkontrollleuchte brennt dauerhaft. Am 28.08.2012 konnte ich mein Fahrzeug wieder abholen, mit einer Rechnung von 175,08 € ,die ich bezahlte. Es wurde der Öldruckschalter gewechselt und Ölwechsel gemacht. Die Lampe brannte aber immer noch.

Es wurde mir gesagt, ich solle bald zu einem Smartcenter fahren, da Teichmann nichts findet. Ich habe zwei mal nachgefragt, ob ich mit der brennenden Lampe wirklich fahren kann. Dies wurde mir versichert. Ich verließ mich auf diese Aussage, denn dort sind ja die Fachmänner.

Ich bin dann sofort 30 km in eine Smart-Werkstatt gefahren, und dort kam die Katastrophe. Man sagte mir dort, ich hätte mit der dauerbrennenden Lampe nicht fahren dürfen und hätte das Auto abschleppen lassen müssen. Vermutung war dort nun durch das weitere Fahren Motorschaden. Es wurde dann in den Motorraum geschaut, und was da entdeckt wurde, hatte man dort auch noch nicht gesehen. Meine Ölpumpe war an drei Seiten abgerissen und hing nur noch an einem kleinen Stück. Die Ölpumpe hätte auf der Autobahn komplett abreißen können, was zu einem sofortigem Stillstand meines Wagens geführt hätte. Ich war geschockt.

Der Motor hatte wie durch ein Wunder nichts abbekommen. Der Schaden hätte also vermieden werden können. Jetzt habe ich eine Rechnung von 903,-- € plus die nicht notwendige Rechnung von Teichmann in Höhe von 175,08 €. Die Lastschrift von Teichmann habe ich zurückgebucht und nur die Kosten für den Ersatzwagen (32,77 €) überwiesen.

Die erste Mahnung von Teichmann habe ich schon erhalten. Ich bin nicht bereit, für eine nicht erfolgte Reparatur zu zahlen und auch noch die Folgeschäden zu zahlen.

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