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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24.09. widersprach ich der Höhe der Abschlagszahlungen per E-Mail; am 30.09. wiederholte ich dieses, da Sie bis dahin nicht reagierten, per Fax.

Bis heute habe ich keine Reaktion von Ihnen erhalten. Dieses stellt ein unseriöses Geschäftsgebahren dar.

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