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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 03.12.2010 habe ich bei Saturn einen Fernseher der Firma Philips gekauft. Nach einigen Monaten kaufte ich mir ein 5.1 Audiosystem das ich an den Fernseher anschloss. Bei der Widergabe des Tons über den HDMI ARC Kanal des Fernsehers an die Anlage treten jedoch immer wieder vereinzelt Tonaussetzer auf.

Nach einiger Zeit habe ich mich dann an den Philips Kundendienst gewandt, mit der Hoffnung, es gäbe für das Problem eine Lösung. Vom Philips Kundendienst erhielt ich dann am 20.12.2011 folgende Antwort: "Es tut mir wirklich sehr leid, dass Sie weiterhin Tonschwierigkeiten bei Ihrem Philips 37PFL5405 H/12 haben. Uns ist dies auch wieder bekannt und es wird schon an einer erweiterten Softwareversion gearbeitet. Es ist in jedem Fall ein Softwareseitiger Fehler. Ein Aufenthalt in unserer Werkstatt wäre daher nicht zielführend. Ich bitte um weitere Geduld und Verständnis. "

Aus dieser Aussage schließe ich, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag und wollte daher im Rahmen der Gewährleistung ein mangelfreies Ersatzgerät vom Händler Saturn. Bevor ich die Saturn Filiale in Karlsruhe aufsuchte, habe ich mich im Internet bei den Verbraucherzentralen und bei anderen Internetseiten ausführlich über das Gewährleistungsrecht informiert. Obwohl ich das Schreiben vom Philips Kundendienst vorgelegt habe und damit meinen Anspruch auf ein mangelfreies Neugerät im Gewährleistungsfall begründen konnte, erklärte mir der Leiter der Abteilung für Fernseher, es gäbe kein Recht auf ein Neugerät. Neben zahlreichen weiteren falschen Behauptungen zum Gewährleistungsrecht verwies er mich an den Hersteller um eine Reparatur durchführen zu lassen, obwohl im Schreiben von Philips steht, dass eine Reparatur "nicht zielführend" sei. Da Saturn nach mehrmaligen Aufforderungen meinem Gewährleitungsanspruch nicht nachkam, bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Dies hat Saturn natürlich auch nicht akzeptiert. Nun müsste ich einen Anwalt einschalten um den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen.

Daher habe ich mich nochmals per Email an den Philips Kundenservice gewandt, in der Hoffnung auf diesem Wege im Rahmen der Garantieversprechungen, ein mangelfreies Gerät zu erhalten. Nun wurde es richtig merkwürdig:

„Die bei Ihrem Philips TV vorliegenden Ablagerungen, machen eine Abholung des Gerätes notwendig. “ Ich habe keine Ablagerungen, sondern Tonstörungen!

In derselben Email steht: „Teilen Sie mir bitte mit, wann und unter welcher Telefonnummer ich Sie am besten erreichen kann. “ Nachdem ich meine Telefonnummer mitgeteilt hatte kam als Antwort folgendes: „Gern können Sie sich direkt telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Ein Telefonat unsererseits ist nicht möglich. “ Telefonieren ist doch eigentlich ganz einfach!

Danach habe ich die Philips Hotline angerufen um, wie mehrfach von Saturn und Philips empfohlen bzw. gefordert, den Fernseher von Philips abholen und begutachten zu lassen. Der Mitarbeiter am Telefon meine auf meine Schilderung des Problems, eine Abholung des Fernsehers wäre sinnlos, da der vorliegende Fehler bei ihren Tests sowieso nicht gefunden würde. Ich würde das Gerät zurückbekommen und im beiliegenden Protokoll wäre dann vermerkt, dass keine Fehler gefunden wurden. Er empfahl mir dann noch im Menü des Fernsehers einfach Standard Stereo-Ton einzustellen und auf die digitale Audioausgabe zu verzichten. Wirklich ein super Tipp!

Ich habe den Eindruck dass Philips, nachdem sich Saturn schon geweigert hat seine gesetzlich festgeschriebenen Gewährleistungspflichten zu erfüllen, versucht sein Garantieversprechen nicht erfüllen zu müssen, indem der Käufer solange abgewimmelt wird bis er entnervt aufgibt.

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