Hiermit erinnere ich Sie an mein Schreiben vom 04.10.2012 und fordere Sie nochmals auf, diesem nachzukommen.
Ich fordere Sie auf, die aktuelle Forderung zu stornieren und den unberechtigten Mahngebühren zu widerrufen.
Eine Mahnung zu erstellen ohne auf den aktuellen Sachverhalt zu reagieren und eine Einigung herbeizuführen, kennt man eigentlich nur von kundenunfreundlichen Abzockerdiscountern und sollte nicht das Bild eines serviceorientierten Unternehmens sein.
Mit Stand heute, dem 26.10.2012 wurde im Vodafone Shop Kranzler Eck am Kurfürstendamm Berlin eine außerordentliche Kündigung beantragt (in Kopie anbei).
Der außerordentlichen Kündigung sollte entsprochen werden, da ich als Kunde bei Abschluss des Vertrages nicht hinreichend auf einen hinterlistig angehängten Vertrag hingewiesen wurde (Falschberatung, arglistige Täuschung) und auch mit der Kündigungsbestätigung von Vodafone nicht auf den noch bestehenden Vertrag hingewiesen wurde.
Weiterhin war 3 Jahre nicht ersichtlich, dass es diesen Vertrag gibt (keine Rechnung, keine Dokumente). Außerdem wird in der aktuellen Rechnung eine Wechselprämie ausgewiesen, für einen Wechsel dem ich nicht zugestimmt habe.
Bei Vodafonw fehlt es an ausreichender Transparenz in den Verträgen sowie auf entsprechende Hinweise in den Tarifangeboten. Dies grenzt m. E. an integrem Geschäftsgebaren im Allgemeinen.
Die angebliche Vertragsverlängerung fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen gemäß § 119 BGB, hilfsweise kündige ich fristlos. Ich widerspreche außerdem einer Einzugsermächtigung mit allem Nachdruck.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Bestätigung erwarte ich bis zum 10.11.2012