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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich war Kunde bei FlexStrom vom 01.09.2011 bis zum 31.08.2012. In der auf das Ende der Vertragslaufzeit erstellten Schlussrechnung verweigert FlexStrom die Anrechnung eines Schlussbonus von 170,- €. In einer Änderung der AGB zum 01.05.2012, mir bekanntgemacht per Mail am 08.03.2012, heißt es:

"Der Bonus entfällt im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen Flexstrom den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden".

Ich habe dieser Änderung nicht widersprochen, so dass sie wirksam wurde. FlexStrom geht auf diese Änderung der AGB aber bisher in keiner Weise ein, es wird stereotyp immer nur darauf verwiesen, dass ich die Voraussetzungen des Wortlauts der alten AGB nicht erfüllen würde.

Ich habe nun FlexStrom eine letzte Frist gesetzt und werde ggf. danach mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung den Bonus einklagen.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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