Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 18.11.2012, möchte ich gerne Stellung beziehen:
Ich habe die Wohnung zum 1.10.2012 übernommen und bin alleinstehend. Den Abschlag von 135,00 EUR kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, da ich nie im Leben soviel verbrauche, wie Sie ausgerechnet haben. Den Stromanbieter habe ich inzwischen gewechselt. Der Zählerstand ist heute per Post an Sie rausgegangen. Am Einfachsten wäre, wenn Sie mir die Abschlussbrg. zusenden und ich den tatsächlichen Verbrauch bezahle. Der Betrag wird somit für mich weitaus geringer als 135,00 EUR ausfallen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie einverstanden sind.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße