Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe meinen Anschluss rechtzeitig zum 30.09.2012 gemäß Sonderkündigungsrecht bei der Telekom gekündigt.

Dies ist zum 30.09.2012 nicht anerkannt worden, da der Anschluss im fremden Haushalt nicht von der Telekom ist. Das ist das Letzte, veräppeln kann ich mich auch selber.

Nach über 30 Jahren verspielt die Telekom hier einfach Verbrauchervertrauen durch Irreführung und Falsch-Auslegung des TKG nach eigenem Gutdünken. Laut TKG darf ein Anschluss bei Zusammenlegung zweier Haushalte gekündigt werden, wenn in dem bestehenden Haushalt bereits seit Jahren ein "anderer" Anschluss besteht. Es steht nirgendwo das es ein Telekom-Anschluss sein muss. So steht es nicht im Gesetz.

Die Telekom stellt auf stur und schreibt Rechnungen und immer nur Teilantworten, fordert bereits drei mal den Nachweis einer Ummeldebescheinigung, die bereits lange vorliegt, dann immer wieder die ihnen bereits bekannte bestehende Tel.Nr. des bestehenden fremden Anschlusses.

Wo soll das hinführen? Wie lange soll ich immer wieder den gleichen Inhalt schreiben und die gleichen Belege einreichen? Soll ich jetzt auch meinen Geschäftsanschluss, Handy´s auch kündigen?

Das Vertrauen von über 30 Jahren ist hin. Nie wieder Telekom, nur Ärger und Kosten.

Wer bezahlt meine Kosten, Arbeitszeit, Einschreiben etc.?

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück