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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich hatte 2010 ein Strompaket von 4.000 KWh für 760€ Vorkasse gekauft, konnte jedoch infolge eines unvorhersehbaren Umzugs (Eigenbedarfskündigung des Vermieters) nur 1816 KWh, also ca. 45% abnehmen. Obwohl die Stadtwerke technisch in der Lage gewesen wären, mich an meinem neuen Wohnort auch mit Strom zu beliefern, wurde mir mitgeteilt, dass das Paket „HELLENSTEIN“ dort nicht angeboten werde und mein Restguthaben von immerhin fast 65%, also ca. 415 € verfalle.

Es geht ja hier nicht um ein physisch hergestelltes Produkt, durch dessen Nichtabnahme dem Lieferanten ein Schaden entstanden wäre, vielmehr wäre es eine reine Formsache gewesen, mir weiterhin Strom zu liefern. Stattdessen zogen sich die Stadtwerke auf ihre AGBs Punkt 9.3. zurück. Dort ist jedoch nur davon die Rede, dass ein Restguthaben dann verfällt, wenn der Kunde in ein Versorgungsgebiet zieht, in dem die Stadtwerke die Belieferung von Endkunden nicht anbieten.

Per Email wurde mir am 5.7.2012 nun von den Stadtwerken mitgeteilt, dass eine Belieferung durchaus möglich gewesen wäre, aber eben nur bei Neuabschluss eines Vertrages unter Verlust des Restguthabens. Wie zum Hohn wurde mir in dieser Email auch noch Folgendes mitgeteilt: "Mit unserem HellensteinStrom paket haben Sie sich für einen sehr günstigen Festpreis entschieden. Sie haben eine Paketmenge gewählt die mit Ihrem voraussichtlichen Verbrauch übereinkommt. Wir bedauern sehr, dass Sie bereits nach wenigen Monaten aus Ihrer Wohnung ausziehen mussten, können Ihnen jedoch trotzallem den Minderverbrauch nicht erstatten und bitten hierfür um Ihr Verständnis."

Ich empfinde es als sehr schlechten Witz, für derart kundenfeindliches Vorgehen auch noch Verständnis zu erwarten. Als Kunde muss ich bei dieser Argumentation fast zwangsläufig annehmen, die Kalkulation des Strompakets basiere darauf, dass es genügend Kunden geben wird, die die gekaufte Strommenge nicht verbrauchen werden. Ich hatte mir seinerzeit sehr genau überlegt, ob ich ein Strompaket mit Vorauszahlung wählen sollte. Die Stadtwerke Heidenheim waren nicht der günstigste Anbieter. Ich habe sie aber gewählt, weil ich der Überzeugung war, es hier mit einem seriösen Geschäftspartner zu tun zu haben, da es sich in gewisser Weise um eine kommunale Gesellschaft handelt. Aus heutiger Sicht muss ich feststellen, dass dies offenbar ein Irrtum war.

Ich habe inzwischen mehrere privatwirtschaftliche Anbieter kennen gelernt, die Strom-Pakete bzw. Gas-Pakete anbieten (z. B. stromio.de bzw. gas.de). Dort ist es eine Selbstverständlichkeit Kunden bei Umzug aus dem Vertrag zu entlassen und zwar in der Form, dass das verbrauchte Volumen fair abgerechnet wird und nicht in dem man sich das restliche Guthaben einfach in die Tasche steckt. Das gleiche ist inzwischen auch Standard bei DSL Verträgen mit 24 Monaten Laufzeit: zieht der Kunde um und kann innerhalb des Vertrages nicht mehr beliefert werden, wird der Vertrag fair beendet (z. B. OSNATEL oder EWE Tel). Dass die Stadtwerke Heidenheim fast 1 ½ Jahre brauchten, um eine Endabrechnung zu erstellen, fällt da schon kaum noch ins Gewicht (Vertragsende 18.12.2010, Endabrechnung 20.06.2012!).

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