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Antwort zu folgender Beschwerde

Während E.ON Bayern keine Mühen scheut, uns mit Korrespondenz zu geänderten Tarifen und Abrechnungs-Verfahren zu überhäufen, landen unsere fernmündlichen und schriftlichen Anfragen bzgl. unseres Anliegens im Niemandsland.

In einem Gespräch am 3.7.2012 mit einer Mitarbeiterin wurde uns zugesichert, dass eine Umstellung auf Besteuerung der Umsätze gemäß § 12 UStG (Regelbesteuerung) seit Beginn des Vertrags (266 000 49 80 10) durchgeführt wird. Den Antrag haben wir am 27.8.2012 schriftlich formuliert und an E.ON geschickt. Mehrfache schriftliche Anfragen unsererseits wurden nicht beantwortet. Bei fernmündliche Anfragen wurden mit "Ist vermerkt und ist in Bearbeitung" kommentiert.

Das Thema ist jetzt mehr als fünf Monate alt und von einer Bearbeitung des Themas seitens E.ON ist nichts zu merken. Man hat das Gefühl, dass die Firma uns als Kunden ignoriert.

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