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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2005 bin ich Besitzer eines Toyota Yaris (5048/074), welchen ich als Jahreswagen mit einer Kilometerlaufleistung von 13.801 Km gekauft habe. Jetzt wende ich mich mit nachstehenden Sachverhalt an Sie:

Im Rahmen meiner letzten TÜV-Überprüfung (September 2012) war ich gezwungen den linken Seitenairbag zu ersetzen, nachdem dieser einen dauerhaften Defekt angezeigt hatte.

Hierzu bedurfte es zunächst mehrerer Werkstatttermine, bei denen der Defekt am Airbag kostenpflichtig herausgefunden wurde. Bei dem Defekt handelte es sich um eine Unterbrechung in der Zünderstammleitung. Bis die endgültige (traurige) Diagnose gestellt werden konnte, musste ich bereits Kosten in Höhe von rund 75,00 € (inkl. 19 % MwSt.) in Kauf nehmen. Da es sich bei einem Airbag bekanntermaßen um ein sicherheitsrelevantes Bauteil handelt, war ich vor meinem TÜV-Termin gezwungen den Seitenairbag ersetzen zu lassen. Insgesamt kostete mich der Ersatz des betroffenen Airbags weitere 450,00 € (inkl. 19% MwSt.).

Da ich bereits zu diesem Zeitpunkt sehr verärgert über den vorliegenden Defekt war - schließlich habe ich einen Toyota wegen der Zuverlässigkeit und des hohen Qualitätsanspruchs gekauft - habe ich mich mit dem Werkstattleiter meiner Stammwerkstatt kontrovers ausgetauscht. Dieser räumte in diesem Zuge auch ein, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt und ihm lediglich rund fünf weitere Fälle dieser Art bekannt seien.

Inklusive der TÜV-Gebühr musste ich als rund 600,00 € für die neue Plakette investieren. Das war im November des vergangenen Jahres.

Lediglich einen Monat später, am 12.12.2012, war ich erneut gezwungen meine Toyota-Vertragswerkstatt aufzusuchen. Erneut blinkte die Kontroll/Warnleuchte des Airbags!

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, suchte ich meine Werkstatt mit einer gehörigen Portion Verärgerung und Enttäuschung auf.

Anders als erwartet, diagnostizierte man mir dort, dass nunmehr nicht der linke (!) Seitenairbag betroffen sei, sondern jetzt der rechte (!) Seitenairbag defekt sei. Auch diesmal läge das Problem in der Zünderstammleitung.

Ich denke, ich brauche nicht zu erwähnen, dass ich zu keinem Zeitpunkt bereit war - geschweigedenn bin - die Kosten für eine notwendige Reparatur stillschweigend in Kauf zu nehmen.

Da sich das Problem der aufleuchtenden Airbag-Lampe nunmehr als Dauer-Problem darstelle, wende ich mich (hoffnungsvoll) auf diesem Wege an Sie.

Meine Forderungen stellen sich daher wie folgt dar:

1. Bitte nehmen Sie schriflich Stellung zu dem dargelegten Sachverhalt

2. Nennen Sie mir hierbei Lösungsansätze (Bsp. inwiefern sich Toyota Deutschland an den Kosten beteiligt bzw. diese übernimmt)

3. Überprüfen Sie nochmals die von ihnen selbst auferlegten Qualitätsansprüche und hinterfragen Sie sich ernsthaft, ob dies einer Bewertung von "äußerst zufrieden" auch nur im geringstens ähnlich sieht!

Zusätzlich gebe ich zu Bedenken, dass sich bei meinem Fahrzeug noch weitere - für Baujahr und Laufleistung untypische - Defekte dargestellt haben. Es handelt sich also hierbei nicht um die Verkettung unglücklicher Umstände, sondern aus Kundensicht um schlechte Verarbeitung bzw. falsche Auswahl an Produktteilen.

Sollten Sie Original-Belege der durchgeführten Reparaturarbeiten benötigen, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail oder aus dem Postweg.

In der Hoffnung auf eine baldige positive Rückantwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stritz

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