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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 8.4.2009 habe ich ein Online-Ticket bei der Deutschen Bahn für die Strecke Bonn-Bochum gekauft und irrtümlich meine BahnCard als Identifikation angegeben - gefahren ist aber mein Mann. Sein Ticket wurde im Zug zunächst einmal abgestempelt, beim Einlesen stellte sich dann aber heraus, dass er ja nicht die richtige BahnCard hatte. Daraufhin musste er eine komplett neue Fahrtkarte kaufen ("Die andere ist ja nicht gültig, Sie können Sie sich erstatten lassen".), natürlich mit 2 € Aufpreis für Zugverkauf. Die unfreundliche Bahnmitarbeiterin war nicht bereit, noch etwas auf der Karte zu notieren, sondern damit beschäftigt, einen nicht Deutsch sprechenden Ausländer, der in den falschen Zug gestiegen war, in Düsseldorf herauszukomplementieren.

Bei meinem Telefonat mit dem BahnCard-Service, in dem mindest zehn Mal betont wurde "Das ist alles gar kein Problem", wurde der Sachverhalt notiert und mir ein Zahlencode gegeben, mit dem ich die Erstattung beim Kundendialog in Bamberg beantragen solle.

Das Formular zur Erstattung im Internet, das sich am PC übrigens nicht ausfüllen ließ, weist allerdings eine Anschrift in Hamburg aus und auf erneute Nachfrage bei der Bahn-Hotline wurde mir dann unfreundlich gesagt, dass Erstattungen in Hamburg, Beschwerden in Berlin behandelt würden. Auf meine Nachfrage, ob denn die Stelle in Hamburg etwas mit dem erhaltenen Zahlencode aus dem ersten Telefonat anfangen können, hieß ich "Vermutlich schon".

Nun denn, ich werde den Antrag abschicken, vermutlich aber - wenn überhaupt - höchstens eine Erstattung abzüglich der € 15,- Bearbeitungsgebühr erhalten.

 

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