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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe den Tablet-PC am 24.12.2012 gekauft, am 08.12.2013 habe ich ihn mit Rechnung und Bilder vom Schaden ("blinde Stelle" im Screen) und unter Vorlage des § 439 BGB und eines Urteils des BGH reklamiert. Im Anschluss an meinem recht unerfreulichen Besuch in der Saturn Filiale in Siegburg habe ich mich an die Geschäftsführung mit meinem Anliegen gewandt, viele Mails und Telefax-Schreiben. Keine sachliche Reaktion.

Das Gerät weist einen gravierenden Display-Schaden auf. In der Mitte des Bildschirms befindet sich eine „blinde Stelle“, bei der kein Bild mehr erkennbar ist. Zudem führt das Gerät eigenständig Aktionen aus, die nicht durch den Nutzer veranlasst wurden.

Mehrere Beschäftigte des SATURN untersuchten das Gerät: Immerhin könnte das Gerät einer großen Kälte oder einer großen Hitze ausgesetzt gewesen sei, auch könnte Wasser eingetreten sein. Meine Frage, wie das denn angesichts der tatsächlichen Lage des blinden Fleckens möglich sein sollte und wie denn eine Nutzung in „großer Hitze“ oder „großer Kälte“ möglich sein soll und das während der Weihnachtstage mit ca. 10 Grad, wurde mit: „Das wissen wir auch nicht, aber es ist möglich,“ beantwortet.

Mein Hinweis auf das gesetzliche Wahlrecht des Käufers auf einen Umtausch (§ 439 BGB) wurde nicht akzeptiert. Auch der – in Erwartung einer schwierigen Diskussion – mitgeführte Gesetzestext wurde nicht zur Kenntnis genommen. Stets wurde die Aussage von Herr D. wiederholt: „Ich sage Ihnen, was wir machen: Wir schicken Ihr Gerät jetzt ein.“ Der auf meine Bitte hinzugerufene Herr Z. beendete das Gespräch mit dem Satz: „Sie sind nicht in der Position, uns Gesetzestexte vorzulegen.“ Aus Kundensicht ein unerwarteter Satz. Zuvor hatten die Fachverkäufer auf meine Bitte nachgesehen, ob ein identisches Gerät noch vorrätig sei, Lagerbestand festgestellt, so dass der Umstand tatsächlich möglich war. Die beiden Herren bilden offenbar die Spitze der "Abwehrabteilung SATURN", das Maß an Frechheit und juristischem Unwissen gepaart mit Aggressivität sind kaum noch zu überbieten.

Um von vorne herein Zweifel auszuräumen, dass ich vor Ort war: der Eigentumsbeleg von SATURN, mit dem ich mit defektem Gerät in das Geschäft hineingegangen bin.

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