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Antwort zu folgender Beschwerde

Guten Tag,

wir haben in unserem Haus am 6. Mai 1998 unsere beiden Stromzähler zusammenlegen lassen, da wir nur einen im Haus benötigen. 2006 hat uns EnBW mitgeteilt und bestätigt, dass die Stromlieferung seit Mai 1998 auf unseren Wunsch eingestellt wurde, dass sie beabsichtigen den Stromzähler auszubauen und wir die Kosten dafür tragen sollen. Wir haben Ihnen geschrieben, dass sie den Zähler, der schließlich Eigentum von EnBW ist, gerne ausbauen dürfen, die Kosten dafür jedoch selber tragen sollen.

Seit 1.8.2006 haben wir nichts mehr von EnBW gehört, außer Zählerstandskontrollen des verplombten stillgelegten Zählers.

Am 24. Januar 2013 kommt plötzlich ein Brief von EnBW, indem uns eine Bestätigung einer Stromlieferung seit 1.10.2009 unterstellt wird. Ab 6.3.13 sollen wir 18 Euro im Halbjahr für den stillgelegten Zähler bezahlen.

Wir haben zuvor keinen Vertrag von EnBW erhalten, schon gar nicht unterschrieben. Anruf beim "Kundenservice". Er müsse es sich die Sache anschauen.

Am 30. Januar 2013 eine neue Rechnung von EnBW über 100,36 Euro über einen Zeitraum vom 1.10.2009 bis 06.10.2012 für den abgemeldeten stillgelegten Zähler, der seit 06.5.1998 keinen Strom mehr liefert, wie von EnBW am 21.8.2006 bestätigt wurde.

Ich zweifle das Zustandekommen eines Vertrages an. Alle Dokumente liegen mir schriftlich vor.

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