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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02.02.2013 haben wir im Saturn Düren einen Panasonic Rasierer aus dem aktuellen Prospekt erworben. Dieser war jedoch nach Akkuladen beim erstmaligen Gebrauch sofort ohne Funktionalität.

Heute bei der Reklamation vor Ort am 08.02.2013 hat mein Mann dann vom "Fachverkäufer" und "Abteilungsleiter" die Auskunft bekommen, das Hygieneartikel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind und wir uns an den Hersteller wenden sollen.

Dies ist jedoch ein Gewährleistungsfall nach §437 und §439 BGB. Nachbesserung oder ein neues Gerät sofort wären die rechtliche Verpflichtung Ihres Unternehmens gewesen.

Immer wieder stellen wir fest, dass Ihr Personal im rein verkäuferisches Recht nicht fit ist und den Kunden abwimmelt mit Allgemeinplätzen und dabei offensichtlich selber nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennt.

Wir sehen Ihrer Antwort mit Interesse entgegen und behalten uns rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen

Cordula Sieben

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