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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider wurden bei krankheitsbedingten Stornierung unserer Flüge nicht sämtliche Steuern und Gebühren erstattet. Es wurden pro Person (!) 25€, insgesamt 75€, Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.11.2011 'Az. 15 O 39510' ist es nicht zulässig eine Bearbeitungsgebühr zu erheben und einzubehalten.

Bitte erstatten sie umgehend die Bearbeitungsgebühren i. H.v. 75€.

MfG

C. R.

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