Wir haben uns im Dezember 2012 einen Tisch im Möbelhaus in Weiterstadt angeschaut, ausgesucht und bestellt.
Als dieser im Januar 2013 zu uns geliefert und bei uns im hellen Wintergarten aufgestellt wurde, gefiel uns dieser nicht. Die Optik war im hellen nicht so hochwertig wie im Möbelhaus. Darauf hin baten wir Segmüller um die Rücknahme des Tisches aus dem vorgenannten Grund.
Nach mindestens zehn Telefonaten und immer wieder hin und her wurde uns dann mitgeteilt, dass der Tisch zurückgenommen wird, aber nur mit einem Abschlag in Höhe von 30%. Das wäre auch ok von unserer Seite, da ja auch ein gewisser Aufwand für Segmüller entstanden ist.
Aber wir wollten unsere restlichen 70% in bar zurück. Dies wurde uns verweigert. Stattdessen sollten wir nur einen Warengutschein über die 70% des Kaufpreises erhalten. Nun gut, also haben wir uns darauf verständigt.
Darauf hin sind wir wieder zu Segmüller gefahren und haben uns einen anderen Tisch angeschaut, welcher als Einzelstück mit sechs Stühlen zusammen stand und so abverkauft wurde - ohne Umtauschrecht. Wir redeten mit dem Verkäufer und erklärtem ihm, das wir den Tisch wollten und machten einen Kaufvertrag.
Ein paar Tage später bekamen wir dann von Segmüller die Stornierung des Kaufvertrages über den Tisch - da der Verkäufer sich angeblich im Preis des Ausstellungsstücks vertan hat. Also Segmüller storniert uns den Auftrag, ohne uns zu entschädigen, aber wir kriegen nur einen Warengutschein über 70% des Ursprungspreises.
Segmüller kennt nur die eigene Tasche. Diesen in unseren Augen unfairen Umgang werden wir nun jedem mitteilen.