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Antwort zu folgender Beschwerde

Mein Wunsch war, nachdem sich die Beiträge nach 16 Jahren Mitgliedschaft - trotz Leistungsreduzierung und Selbstbehaltstarif - stark gestiegen waren, in einen günstigeren Tarif zu wechseln mit denselben Leistungen (bisher versichert in AD1, ZM3, SD3, TC43).

Neben Hinhaltetaktiken, unrichtigen Auskünfte, Wiedergabe von unrichtigen Tatsachen etc. wurden meine Wünsche lange Zeit nicht berücksichtigt. Nach Einschaltung des Ombudsmann wurde mir dann zwar kein gleichwertiger Tarif angeboten, aber zumindest ein Tarif, der besser war als der, den ich ohne Einschaltung des Ombudsmanns angeboten bekam (anfänglich nur Angebot eines Basistarifes, dann Angebot von BestMedBM4!). Mein Wunsch war jedoch keine Schlechterstellung! Und dies erfüllte nicht BestMedBM4.

Nachdem die Tarifpolitik der DKV anscheinend danach ausgerichtet ist, immer in neuen Tarifen einige Abweichungen zu den Alttarifen herauszubringen, ist die Folge, dass fast immer eine Gesundheitsprüfung bei Tarifwechsel stattfindet und gleichzeitig aber auch eine Schlechterstellung zu vergreisten Alttarifen. Dann teilte mir der Ombudsmann mit, dass bei mir nach der DKV kein erhöhtes Risiko vorläge.

Da man mir aber nur Schlechterstellungen zu meinen bisherigen Tarifen anbot, entschied ich mich, meine Alt-Tarife zu behalten und mit denselben Tarifen in einen Gruppenvertrag für Rechtsanwälte, in die man angeblich einen Beitragsnachlass von 5 % erhält, zu gehen.

Es stimmte jedoch weder der angekündigte Nachlass, noch erhielt ich die gleiche Vereinbarung für mein Krankentagegeld, vielmehr musste ich eine neue Vereinbarung für das Krankentagegeld, nämlich GTU 43 akzeptieren.

Ich erhielt in Folge dann 2 Versicherungsnachweise:

Ab 1.1.2013: hier wich der Beitrag für das GTU 43 bereits vom Angebot und Beitrittserklärung ab, das mir ein Organisationsleiter einige Tage vor Ausfüllung des Beitrittserklärung noch zusicherte.

Ab 1.4.2013: hier erhöhte man den Beitrag für das GTU 43 bereits um über 21,1 % und kürzte gleichzeitig meine bisher sowieso so mager angesetzte Alterungsrückstellung von bisher auf 159,08 Euro auf 156,66 Euro.

Ich legte Widerspruch ein, hilfsweise widersprach ich der Beitrittserklärung zum Gruppenvertrag. Ich verlangte die Übersendung der nachvollziehbaren Dokumentation zur Herleitung der Berechnungsgrundlagen und statistischen Nachweise für die Erhöhung von über 20 % wie sie dem Treuhänder vorgelegt wurde.

Wie erwartet, bekam ich natürlich keine nachvollziehbaren Unterlagen, sondern nur eine neutrale Zustimmungserklärung eines Treuhänders, aus der weder die Tarife noch die Erhöhung zu den Tarifen hervorging.

Verwunderlich war, dass in Absatz 4 der Zustimmungserklärung - obgleich ein schlechter Schadenverlauf vorläge - gleichzeitig eine Beitragsrückerstattung stattfinden sollte, die ich natürlich nicht erhielt, obgleich ich auch kein Krankentagegeld in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen hatte.

Weiter bat ich um Angebote für angemessenes Krankentagegeld, weil ich nicht mal in Höhe eines gesetzlich versicherten Angestellten im Versicherungsfall Leistung erhalten würde. Hierzu bekam ich überhaupt kein Angebot.

Auch teilte man mir mit, dass im Alttarif "TU" der Krankentagegeldtarif angepasst hätte werden müssen.

Nur hier vergaß die DKV, dass ich gar keinen Alttarif "TU", sondern einen Alttarif "TC 43" hatte, der keine Beitragsanpassungsklausel hatte. Ich hatte also schon wieder eine Schlechterstellung, obgleich der Organisationsleiter mir ausdrücklich versicherte, ich würde nicht benachteiligt werden mit der Umstellung.

Die Kürzung der Alterungsrückstellung in Bezug auf GTU begründete man damit, dass die Lebenserwartung gestiegen sei und ein geändertes Kündigungsverhalten vorläge.

Ich bin mit keiner Reduzierung der sowieso schon gering hinterlegten Alterungsrückstellung nach 16 Jahren einverstanden.

Ich kann jeden nur warnen, in eine PKV zu wechseln, vor allem nicht in die DKV, denn hier begründen sich meine nicht erfreulichen Erfahrungen. Man geht nicht kundenfreundlich mit seinen pünktlich zahlenden Kunden um. Tarifwechsel wird nicht in gleichwertige Tarife ermöglicht oder sie werden einfach überhöht angeboten, um sie unattraktiv zu machen. Kommt dann z. B. ein Wechsel in einen Gruppentarif in Betracht, werden angebotene Nachlässe nicht eingehalten und erhöht 3 Monate später Beiträge, um die Vergünstigungen wieder zu egalisieren. Zudem bekommt man eine nicht nachvollziehbare und rechtlich zu beanstandende Kürzung der Alterungsrückstellung. Die Erhöhungen werden nicht für den Kunden transparent gemacht, auf Wünsche geht man nicht ein.

Die Hilfe des Ombudsmanns, der von den Versicherungsunternehmen (VU) gezahlt wird, ist begrenzt. Und jeder darf sich fragen, auf wessen Seite er steht, wenn er von den VU bezahlt wird. Bisher hatte ich von ihm nicht die erhoffte Hilfe bekommen. Er wiederholt nur die von der DKV vorgegebenen Erklärungen. Wo bleibt hier der viel angepriesene Verbraucherschutz? Anscheinend bleibt nur noch der Rechtsweg, den ich mir nunmehr vorbehalte.

Ich möchte nachvollziehbare und aussagekräftige Unterlagen des Treuhänders zur Beitragsanpassung übersendet bekomm

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