Die Firma RapidShare AG ( www.rapidshare.com) ist ein sehr bekannter "FileHoster" im Internet, stellt also Speicherplatz im Internet zur Verfügung.
Die Firma ist durch das Verteilen von urheberrechtlich geschützten Daten in Verruf gekommen, allerdings kann man - wie ich - den Service auch ohne "Teilfunktion" und vollkommen legal nutzen; als Online-Festplatte.
Die Firma hat bis vorgestern mit dem Hinweis (Quelle rapidshare.com) "Einziger Filehoster mit unlimitiertem Speicherplatz" geworben. Unter diesen Bedingungen habe ich auch einen Vertrag abgeschlossen (bzw. verlängert), der bis Mai 2014 läuft (Dauer 24 Monate, Bezahlung im Voraus erfolgt).
Per Einblendung in den "RapidShare Manager 2", eine Datei-Verwaltungssoftware der RapidShare AG, die ähnlich wie ein Dateinmanager aufgebaut ist, wird man nun gemäß beigefügten Bild darüber informiert, dass die Speicherkapazität ab dem 20.03.2013 für zahlende Bestandskunden auf 250 GB reduziert wird. Für Neukunden ab sofort. Eine Erweiterung ist auf 500 GB möglich (mehr Speicher nicht möglich), hierfür fallen dann Kosten an, die alleine ungefähr dem Doppelten der Grundgebühr, die ich bezahlt habe, entsprechen, nämlich über 8 Euro pro Monat.
Die Firma RapidShare AG schreibt: "Am 20.03.2013 werden alle Daten über 250 GB unwiderruflich gelöscht. " Eine Widerspruchsmöglichkeit wird nicht angeboten.
Da ich aus Deutschland stamme, habe ich mich mit der Schweizerischen Botschaft in Berlin in Verbindung gesetzt, welche mir Ansprechpartner bei der Aufsichtsbehörde in der Schweiz, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sowie dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen - ähnlich der deutschen Verbraucherzentrale - nannte.
Nach Übersendung aller Dokumente steht fest:
Auch nach Schweizer Recht ist diese Vertragsänderung nicht zulässig! Die RapidShare AG führt eine widerspruchsfähige Änderung ihrer Vertragsbedingungen durch, demnach muss die RapidShare AG den Betrieb bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit so wie vereinbart - ohne jegliche Einschränkungen, also mit "Unlimited" Speicherkapazität, aufrecht erhalten, wenn der Kunde widerspricht. Zudem liegt u. a. ein Verstoß gegen Artikel 3 Buchstabe B des Schweizer Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Eine missbräuchliche Nutzung der AGB ist hier ebenfalls der Fall.
Konsequenz:
1. Ich habe RapidShare telefonisch kontaktiert. Die Antwort: Ich solle Zitat "keinen Aufstand machen" denn sonst würde man mich wegen illegalen Daten anzeigen. Nur: Ich habe nie illegale Daten gespeichert! Und verbitte mir natürlich solche Unterstellungen. Davon abgesehen ist diese Äußerung zumindest Nötigung.
2. Fax an die laut Handelsregister vertretungsberechtigen Geschäftsführer, Herrn Dr. Manuel Vogel und Frau Alexandra Zwingli. Die Antwort: Eine Standard-Mail des technischen Support. Frau Mueller weist mich in einem unpersönlichen Schreiben auf die Änderung der Speicherkapazität hin und bestätigt mir noch einmal, dass alle Daten über 250 GB gelöscht werden, in nunmehr wenigen Tagen.
Was ich dann gemacht habe, schreibe ich gleich. Zunächst:
Ich habe bei der RapidShare AG zum Stichpunkt des Hinweises in der Software ca. 12 Terabyte an Daten gespeichert, also 12.000 Gigabyte. Dies ist natürlich sehr viel und übersteigt die Kapazität auch mehrerer derzeitig verfügbarer Festplatten, aber: Es gab keine Einschränkungen der Speicherkapazität, keine Fair-Use-Policy oder Ähnliches. Dementsprechend ist es natürlich vollkommen legal, den Speicher zu nutzen. Sicherlich wird dies auf viele Nutzer nicht zutreffen, denn die durchschnittlichen Transferraten für einen "Upload", also das Senden von Daten ins Internet hinein, ist bei regulären DSL-Anschlüssen sehr gering und man bräuchte für diese Datenmenge tatsächlich mehrere Jahre.
Aber für alle zahlenden RapidPro Kunden ist die Mitteilung der RapidShare AG dennoch eine nicht legale Änderung der Vertragsbedingungen zu ihrem massiven Nachteil.
Bei mir bedeutet dies: Ich müsste ca. 11. 750 GB in sechs Tagen herunterladen. Auch mit einem verhältnismäßig schnellen Internetanschluss ist mir dies nicht möglich, das kann faktisch kein Haushalt in Deutschland. Hier eine Übersicht, wie lange der Download mit verschiedenen Anschlüssen dauern würde, vorausgesetzt der Anbieter drosselt nicht die Verbindung und man kann ohne Unterbrechung 24 Stunden täglich herunterladen:
DSL 1000: 27379 h 29 m bzw. 3,12 Jahre (!)
DSL 6000: 4660 h 20 m bzw. 6,38 Monate (!)
DSL 16000: 1752 h 17 m bzw. 2,4 Monate (!)
(Quelle: Download-Rechner wieistmeineip.de)
Dementsprechend habe ich auf Anraten eines Rechtsanwalts des Staatssekretariats für Wirtschaft folgendes getan:
Postalisch an die zuständige Staatsanwaltschaft Kanton Zug schreiben und
1. Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Datenbestands beantragen (in der Schweiz kostenlos)
2. Anzeige erstatten wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Buchstabe B UWG, missbräuchlich genutzten AGB und Weiterem
Mein Fazit: RapidShare hat nach eigenen Angaben durch die Begrenzung des "Verteil-Volumens" (Nutzer werden wissen, was ich meine) viele Kunden verloren. Durch die Konkurrenz von "MEGA" erneut sehr viele, und jetzt die Einschränkung des Speicherplatzes.
VERSTÄNDNIS für die Einschränkung habe ich - aus persönlicher und unternehmerischer Sicht! Natürlich sind "Heavy-User", zu denen ich nach der Definition der RapidShare AG sicherlich auch gehöre, für ein Unternehmen nicht angenehm. Und gegen eine Änderung der Vertragsbedingungen habe ich auch nichts, sofern die Gesetze eingehalten werden. Und das bedeutet: Aufrechterhaltung gemäß der vereinbarten und bezahlten Konditionen bis Ende der Vertragslaufzeit. Wenn man dann die Konditionen ändert, dann werde ich das natürlich akzeptieren.
Ein VERGLEICH: Sie buchen eine "Flat-Rate" für Telefonie ins deutsche Festnetz bei einem deutschen Anbieter, Vertragslaufzeit 24 Monate. Sie telefonieren reichlich, zusätzlich Einschränkungen gibt es nicht. Dann, nach 8 Monaten, schreibt Ihnen der Anbieter: "Wir ändern unsere Vertragsbedingungen! Ab sofort noch 20 Minuten Telefonie pro Monat möglich, bei Erhöhung der Grundgebühr auf den 3-fachen Wert auch 40 Minuten. Danach sperren wir Ihren Anschluss für den restlichen Monat. " - Das entspricht realtiv genau der Lage bei der Firma RapidShare AG: In meinem Fall werden 11.750 von 12.000 GB gelöscht, das entsprich 97,916% der gesamten Speicherkapazität, die wegfällt. Dazu werden einfach Daten gelöscht, dies ist im Übrigen auch nicht zulässig - auch nicht nach Schweizer Recht. Und es gibt, ganz bestimmt, Nutzer, die noch weitaus mehr Daten bei der RapidShare AG gespeichert haben, als ich.
Klar, das ist schon eine erhebliche Datenmenge und mir ist auch klar, dass sich das vermutlich für die RapidShare AG nicht rechnet.
Aber:
1. Dies ist immer eine Mischkalkulation.
2. Die Firma existiert seit vielen Jahren - das Problem mit "Heavy-Usern" besteht ja sicherlich nicht erst seit einer Woche und wenn man sein Angebot so kalkuliert, dann sollte man als Unternehmer auch in der Lage sein, mit Nutzern zu rechnen, die mehr als eine Bildersammlung speichern
3. Wenn ich ein Angebot mache, dann ist es nicht an dem Käufer, zu überprüfen, ob die Firma dann auch etwas verdient. Beispiel ist Amazon, die machen in Deutschland im letzten Jahr ca. 100 Mio. Euro operativen Verlust. Soll ich jetzt an Amazon schreiben, mein Beileid ausdrücken, und sie bitten, die Preise zu erhöhen? Nein! (Im Übrigen bin ich ein Amazon-Fan :))
Ich bin gespannt, was jetzt passiert.