Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe letzte Woche beim Media Markt (Mainz) einen Kaffeevollautomaten für ca. 550,-- € erworben.

Nach ca. 20 Tassen Kaffee ist gestern Morgen die Haus-Sicherung heraus geflogen und das Gerät hat nach der Wiederherstellung der Stromversorgung einen kritischen Fehler angezeigt, der laut Hotline nur durch eine Reparatur beim Hersteller zu beheben ist.

Gestern Abend war habe ich versucht, beim Media Markt einen Umtausch zu erreichen. Der Schaden wurde an Ort und Stelle verifiziert. Mir wurde zwar bestätigt, dass ich nach § 439 BGB eine Wahl zwischen Umtausch und Reparatur hätte, allerdings sei entscheidend was für das Unternehmen günstiger sei - das ergäbe sich aus Abs. 3. Falls diese Rechtsauslegung richtig ist, wäre der Abs.1 in nahezu allen Fällen obsolet.

Man hat jedenfalls darauf bestanden, das Gerät einzuschicken und den Umtausch verweigert, ich habe zwar eine Ersatzmaschine bekommen, allerdings ist diese bei Lichte besehen in einem Zustand, dass wir von einer Verwendung absehen.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück