Am 23.10.2012 wurde ich beschuldigt, in Hamburg einen Unfall verursacht zu haben und mich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Ich sagte zu der Sache nichts aus, nur dass ich Halter des Fahrzeugs bin, das angeblich den Unfall verursacht hat. Ich habe den Vorfall auch sofort der HUK-COBURG gemeldet. Forderungen des Geschädigten wurden bis heute nicht gestellt.
Jetzt hat die gegnerische Versicherung Regressanspruch gegenüber der HUK-COBURG gestellt, worauf diese natürlich reagieren muss. Dafür habe ich auch Verständnis. Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, dass die Sachbearbeiterin der HUK jetzt behauptet, nachdem sie Akteneinsicht der Polizeiakte hatte, dass davon auszugehen ist, dass ich den Unfall verursacht habe.
Fakt ist, dass der Fahrer in der Polizeiakte (ich habe eine Abschrift meines Anwaltes erhalten) unbekannt ist. Fakt ist außerdem, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht am Unfallort war, sondern mit einer Bekannten im Krankenhaus. Diese ganzen Beschuldigungen sind mir gänzlich nicht bekannt! Ich habe keinerlei Kenntnis dieses Vorfalls! Dieses hatte ich auch alles der HUK im Schadensformular mitgeteilt.
Laut Zeugenbericht soll mein Fahrzeug angeblich ein anderes ab gedrängelt haben, so das dieses ausweichen musste und ein weiteres Fahrzeug beschädigte.
Ich war jetzt jahrelang sehr zufriedener HUK-Kunde, aber diese Unterstellung ärgert mich sehr, zumal es gar nicht Aufgabe der Versicherung ist, zu entscheiden wer, in diesem Fall der Schuldige ist, schon gar nicht die eigene. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft, der die Sache übergeben wurde. Ich war immer der Meinung, dass die Versicherung im Interesse ihres Versicherten handelt, aber wie die HUK bzw. die Mitarbeiterin jetzt handelt, ist eine Frechheit!