Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Gestern wollte ich mir den neuen Iron Man 3 anschauen, natürlich in 3D. Gut dacht ich mir, ich habe ja noch passende Gutscheine, da lohnt sich das ja. Angekommen wurden diese nur leider nicht (auch nicht mit 3D-Zuschlag) akzeptiert, so dass ich die 12,50 pro Ticket im Cinestar Potsdamer Platz in Berlin voll bezahlen dürfte.

Diskussion zwecklos: Auch nach ewigem Hinundher mit der zugegebernermaßen freundlichen Ticketverkäuferin, dass auf diesen Gutscheinen, 3D-Vorstellungen nicht ausgeschlossen sind, gab es kein Einsehen.

Dabei besagt der genaue Wortlaut auf den Tickets nur folgendes: "Kinogutschein: Freuen Sie sich auch große Gefühle - Cinestar. Große Filme. Großes Kino. Dieser Kinogutschein berechtigt zu einem Kinobesuch und kann in allen unter www.cinestar.de aufgeführten Kinos der Cinestar Unternehmensgruppe eingelöst werden. Der Gutschein ist gültig für alle Platzkategorien. Es besteht kein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen sowie bei Sonderveranstaltungen. "

Hier ist kein Wort davon zu lesen, dass die Gültigkeit für 3D-Filme (hierbei ist ja nun nicht von Sonderveranstaltungen asuzugehen) eingeschränkt wird. Ich hatte bereits Tickets auf denen dies explizit vermerkt war, wodurch ich mich entsprechend informiert sah. Hierbei komme ich mir allerdings betrogen vor und zweifle auch sehr die Rechtmäßigkeit der Verweigerung an.

Daher erwarte ich eine schriftliche Bestätigung der Cinestar Unternehmensgruppe, dass meine Gutscheine uneingeschränkt auch für 3D-Filme gültig sind oder einen Umtausch aller noch vorhandenen Gutscheine in entsprechend genau formulierte 3D-Gutscheine.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück