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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe kürzlich Kompletträder bestellt, welche gestern geliefert wurden. Dir Räder habe ich heute montiert und bin 2 km zum Tüv gefahren. Auf der Onlineshop-Seite wurden die Räder für mein Fahrzeug angeboten, aus der ABE ging hervor, dass die Räder auf mein Fahrzeug montiert werden dürfen, wenn die Kotflügel ggf. etwas verbreitert (gezogen) würden und der Tacho angeglichen wird.
Nun stellte sich aber heraus, dass man das beim Polo 9n komplett vergessen kann, da es technisch (aufgrund der Konstruktion) nicht möglich ist die Kotflügel zu ziehen. Die Räder können also nach alter, nationaler Vorschrift zugelassen werden, jedoch nicht nach neuer EU Norm. Das ist ja dann einigermaßen witzlos und unzumutbar, da dies wohl heutzutage nicht mehr gemacht wird.

Das Problem ist hier auch nicht die Bereifung, sondern die Felgenform die sich aus dem Radhaus heraus wölbt. Wäre die Felge nicht so gewölbt, würde es passen.

Mir ist klar, dass es sehr ungünstig ist dass ich schon ein paar Meter mit den Reifen gefahren bin. Aber sicher hätte ich sonst nicht feststellen können, dass die Räder nicht TÜV tauglich sind, denn der Tüv kommt ja nicht zu mir nach hause. Zudem hatte ich mich natürlich auf die Angaben der ABE auf Ihrer Seite verlassen.
Ich hoffe wir können hier irgendwie eine Lösung finden bei der ich auf 17 Zoll Kompletträder umsteigen kann.
Ansonsten hätte ich 1108 Euro für Räder bezahlt, die ich nicht verwenden kann. Ein Verkauf auf eBay oder ähnlichem von privat würde auch enorme Verluste bringen.

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