Am 27.04.13 habe ich eine Spiegelreflexkamera von Canon, Modell EOS 650d, für 568,96 € bei dem Internetshop I-CASES bestellt.
Leider habe ich die vielen schlechten Bewertungen erst eine Woche später gelesen. Da es ja irgendwie auch gute Bewertungen zu geben scheint (Fälschung?).
Nach einer Woche war die Kamera noch nicht da und aufgrund der schlechten Bewertungen dieses Händlers bin ich dann direkt schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Somit sollte die Kamera auch nicht mehr geliefert werden.
In meinem Widerrufsschreiben habe ich für die Rückerstattung eine Frist von 10 Tagen gesetzt.
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt gilt die Rückerstattungsfrist von 30 Tagen, die sich I-CASES in seinen AGBs einräumt, nur wenn es einen rechtsgültigen Kaufvertrag gibt z. B. bei einem Umtausch oder der Rückgabe der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen.
Solang die Ware noch nicht geliefert wurde, ist noch kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
In diesem Fall muss ich nur eine ausreichende Frist setzen. 10 Tage sind ausreichend. Es gilt somit meine Frist. Die 30 Tage sind lediglich die Zeitspanne, nach der der Händler nach dem BGB auch ohne weitere Mahnung in Verzug geraten würde.
Bisher wurde das Geld nicht zurück überwiesen. Die Frist läuft noch bis nächste Woche.
Die Kommunikation mit I-CASES ist schlecht. Es wird weder auf Emails geantwortet, noch erreicht man jemanden bei der Kundenhotline.
Meine nächsten Schritte werden sein, wenn ich in den nächsten Tagen keine Bestätigung meines Widerrufs vom Kaufvertrag per Post oder Email erhalte und keine Rückerstattung meines Geldes innerhalb meiner Frist von I-CASES erfolgt, werde ich auf jeden Fall ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und mich an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Auch werde ich danach Strafanzeige bei Polizei wegen Betruges erstatten.
Zur Not bin ich auch bereit zu klagen. Ich möchte mein Geld unbedingt wieder haben.
Ich werde Euch natürlich auf dem laufenden halten, wie es sich weiter entwickelt.