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Antwort zu folgender Beschwerde

Heute kaufte ich diesen Rollbraten, der im Verkauf für den Aktionspreis von 4,80 Euro, minus 30% Rabatt im Kühlregal lag. Der alte Preis war mit 5,66 Euro (Kilopreis 5,89 Euro) ausgezeichnet.

Ich musste trotz des Rabattes und der Angabe des Aktionspreises von 4,80 Euro trotzdem 3,96 bezahlen, obwohl ich laut der Angabe 30% vom Aktionspreis, also 3,36 Euro, hätte nur bezahlen müssen.

Nach Nachfrage bei dem Angestellten sagte man mir nur, es sei ein Fehler gewesen, der Preis wurde nicht geändert, und somit die Ware nicht preisgebunden sei, da die Aktion schon ausgelaufen ist. Währt nicht die Aktion so lange, bis die Ware verkauft wird? Man darf dieses Fleisch zum vollen Preis nicht weiter anbieten, denn auch der MDH zu Ende war. Das Etikett und den Kassenbon habe ich aufgehoben.

Auch ist die Sauberkeit und Freundlichkeit in diesem Geschäft nicht gegeben. Es ist auch mehrmals schon vorgekommen, dass Ware falsch ausgepreist oder gar nicht mit Preis versehen in den Verkauf gebracht wurde. Da ich selbst Einzelhandelsverkäufer gelernt habe, weiß ich, dass dies nicht so erlaubt ist. Wenn Ware im Verkauf mit Aktionspreisangabe verkauft wird, dann muss es auch zu diesem Preis trotz Rabatt verkauft werden. Und nicht dass dem Kunden nur gesagt wird, die Ware wäre nicht preisgebunden.

Bitte überprüfen und handeln Sie danach. Ich wäre sehr verbunden, wenn ich eine Empfangsbestätigung von Ihnen bekommen würde.

Mit freundlichem Gruß

Bernd Jung

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