Nach Bettensteuer in Bremen nun auch noch das > Parkraumbewirtschaftungszone Grünenstraße in Bremen
Im Bremen wurde am 01.04.2013 die erste und am 02.05.2013 die zweite Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet. In Deutschland soll derartiges relativ neu sein. Nach meinen Recherchen so es derartiges bereits in Berlin und vielleicht auch schon in anderen Städten geben.
Derartiges scheint wohl bundesweit von Interesse zu sein. Andere Verkehrsteilnehmer sollten informiert sein um nicht in eine derartige Falle zu geraten.
- Der Vorwurf des Stadtamtes Bremen-Bußgeldstelle - lautet, daß ich am 25.04.2013 im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein geparkt haben soll. Tb-Nr. 113143, Standort Bremen, Grünestr. Ggü Hnr 17. Am 09.05.2013 wurde dort vor Ort die Situation mit einer weiteren Person noch einmal besichtigt mit dem Ergebnis, daß wir in diesem Bereich weit und breit KEINEN Parkscheinautomaten sichten konnten. Auch ein sonstiger Hinweis für ein gebührenpflichtiges Parken Fehlanzeige -siehe Bilder im Anhang!
- Nach Überprüfung der Verkehrsschilder zwischen der Grünenstr. Ggü Hnr 17 und Ggü Hnr 12 am 25.04.2013 undam 09.05.2013 wurde im freien Bereich geparkt. Am 25.04.2013 stand das betroffene Fahrzeug ungefähr dort, wo am 09.05.2013 abends der CITROEN HB-SN 724 stand.
- Der Verkehrsverstoß wird NICHT zugegeben, da wir auch nach 2-maliger Überprüfung an diesem Standort keinen Parkscheinautomaten sichten konnten.
- Bei einer Wiederholung der Ausschilderung wäre derartiges ganz sicher nicht passiert.
- Da wir im Umland wohnen und keine Pendler sind, hatten wir von dieser Zone und der 14-tägigen Karenzzeit keine Kenntnis.
Gegenüber dem Weser-Kurier wurde vom Stadtamt hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Das betroffene Fahrzeug wurde am 25. April 2013 in der ab 01. April dieses Jahres neu eingerichteten Parkraumbewirtschaftungszone geparkt. Innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf, bis die Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird. Parkscheinautomaten sind in dieser Zone vorhanden. Die Verwarnung ist somit korrekt ergangen. Nach Neueinrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone wurde von der Verkehrsüberwachung zunächst mit gebührenfreien roten Hinweiskarten gearbeitet, ab Mitte April wurde dann jedoch das gebührenpflichtige Verwarnen gestartet.
Im Internet bin ich hierzu auf folgende Seite vom Amt für Straßen und Verkehr gestoßen:
http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.9223.de
In diese Falle gerät man hoffentlich kein zweites Mal. Bedeutet das im Umkehrschluß, daß zukünftig der Parksuchende ganze Straßen ablaufen muß, um festzustellen, das es sich um eine Parkraumbewirtschaftungszone handelt.
Ein heutiges Gespräch mit der Leiterin des Stadtamtes Bremen, Bußgeldstelle, ergab für mich leider keine Rücknahme der Verwarnung. Die Leiterin beharrt darauf, daß die Verwarnung über 25 € korrekt ergangen ist und verweist auf die mögliche gerichtliche Entscheidung.