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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich bin seit 36 Jahren an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt und leide an unvorhersehbaren Unterzuckerungen.

Im Jahre 2010 hat die Fa. Abott eine neue Art von Blutzuckermessgeräten (FreeStyle Navigator) entwickelt, welche leider bis heute nicht als zugelassenes Hilfsmittel von dem Bundesausschuss zugelassen ist. In Einzelfällen kann aber die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen.

Deshalb wurde von mir und meiner Diabetolgogin die Kostenübernahme für das Hilfsmittel und die Sensorpakete am 24.01.2012 beantragt. Dieser Antrag wurde natürlich innerhalb kürzester Zeit abgelehnt.

Nach meinem Widerspruch wurde der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) Niedersachsen Oldenburg eingeschaltet. Die Stellungnahme des MDK benötigte mehr als zehn Wochen Zeit. Nach der Stellungnahme des MDK unterlief der TK Duisburg ein Fehler. Sie kaufte das Testgerät für über 1.300,-- € (obwohl ich es nur für einen Monat leihweise zur Verfügung gestellt bekommen sollte) und übernahm die Kosten für ein Sensorpaket (385,-- €) = sechs Sensoren für 30 Tage. Die weitere Kostenübernahme der Sensorpakete wurde erneut abgelehnt. Der MDK vertrat die Auffassung, dass der Einsatz einer Insulinpumpe in Erwägung zu ziehen sei.

Bei meinem Test mit einer Insulinpumpe 2011 zeigte sich, dass dieses Gerät für mich lebensgefährlich ist. Die Insulinpumpe erkennt keine Unterzuckerung und pumpt kontinuierlich weiter Insulin in den Körper. Zwar gibt es eine Stoptaste, aber drücken Sie mal auf der Größe einer Zigarettenschachtel einen "Stopp-Knopf" in der Größe, die kleiner als eine Ein-Cent-Münze ist. Die Überlegung des MDK kommt für mich einer Aufforderung zum Suizid gleich.

Im Rahmen des weiteren Widerspruchsverfahrens durfte ich das Gerät mit Sensorpaket nochmals im März 2013 testen. Dabei habe ich der TK/dem MDK die gespeicherten Blutzucker-Werte ausgedruckt vorgelegt. Auch wurde von mir auf ein Urteil des Sozialgerichts Detmold S 5 KR 325/09 (fast gleicher Sachverhalt) hingewiesen. Der MDK und damit auch die TK lehnen die Kostenübernahme weiterhin mit der Begründung ab, ich sollte eine Insulinpumpe nutzen.

Bei der ganzen Bearbeitung meines Hilfsmittelantrages entsteht der Eindruck, dass dem MDK seitens der TK nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden und der MDK auf nicht öffentliche Handlungsanleitungen hin arbeitet. Ich habe in einem Schreiben zehn Punkte, die für eine Kostenübernahme sprechen, dargelegt. Darauf geht der MDK-Gutachter nicht ein. Er empfiehlt weiterhin den Einsatz einer Insulinpumpe, obwohl er von wissen müsste, dass ich das als Selbstmordaufforderung verstehe.

Auch wird mein Antrag/Widerspruch von mehreren Mitarbeitern der TK Duisburg bearbeitet. Dabei entsteht der Eindruck, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut. Wie kann es sonst sein, dass ich innerhalb von 14 Tagen zwei unterschiedliche Schreiben mit gleichem Inhalt erhalte? Und das soll ein Sozialversicherungsträger sein?

Für mich liegt die Vermutung nahe, dass die TK anscheinend das Motto vertritt "nur ein toter Versicherter ist ein guter Patient, denn er kostet nichts, also müssen wir nur lange genug die Anträgen ablehnen."

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