Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich abermals (zum x-ten Mal) Widerspruch gegen die falschen Jahresabrechnungen ein - zuletzt nun abermals vom 05.07.13 eine erneut falsche Jahresabrechnung. Dies ist an Ignoranz kaum zu überbieten und ein Skandal. Ich behalte mir vor, den Fall an die Öffentlichkeit zu bringen und diesen darüber hinaus der Schlichtungsstelle für Strom in Berlin zu melden.
Sie geben nun zum x-ten Mal abermals für den Zeitpunkt Ihrer Erstlieferung für 01.04.10 einen falschen Zählerstand von 118232 an. Dies ist nachweislich falsch. Mein Zählerstand war nachweislich anhand von Abrechnungen des damaligen Lieferanten bereits im Jahr 2008 höher, als Sie zum Zeitpunkt der Erstlieferung angeben und anrechnen wollen. Ich habe Ihnen diesbezüglich auch bereits Nachweise des Anbieters mit der Abrechnung aus 2008 per Fax mit Sendebericht mehrfach zugesandt.
Wie zum Zeitpunkt der Anmeldung (am 20.12.09) mitgeteilt, betrug mein Zählerstand am 20.12.09 insgesamt 135029. Hierfür gibt es nicht nur Zeugen, sondern dies ist auch anhand der Verbrauchswerte sowie der bereits in 2008 höher liegenden Zählstände belegbar.
Des weiteren haben Sie den von mir gemeldeten Zähleranfangsstand über 135029 zum Zeitpunkt der Anmeldung (also 1/4 Jahr vor der Erstbelieferung) seinerzeit auch schriftlich so bestätigt. Ihre erste Lieferung erfolgte dann 1/4 Jahr später!
Keinesfalls akzeptiere ich Abrechnungen, die auf Basis falscher Zählerstände beruhen, ebenso wenig die daraus falschen Abschlagsforderungen und ebenso wenig die daraus resultierenden Mahnungen.
Des weiteren verweise ich auf den diesbezüglich bereits zurück liegenden Schriftverkehr und meine diesbezüglichen Widersprüche.
Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, dass Sie endlich Ihren Sumpf in Ordnung bringen. Solange Ihrerseits keine korrekte Abrechnung mit den richtigen Zählerständen vorliegt, akzeptiere ich keine Ihrer Forderungen und keine Ihrer daraus resultierenden Mahnungen und Mahngebühren sowie weiteres daraus Resultierendes.
Meine Allianz Rechtsschutzversicherung hat mir bereits Deckung und eine Schadennummer für diese skandalöse Sache zugesagt. Sollten Sie weiterhin an diesen unberechtigten Forderungen festhalten, übergebe ich die Sache meinem Anwalt, der mündlich bereits darüber informiert wurde.
Hochachtungsvoll
Schwarz-Vogel