Seit März 2011 waren wir Kunden der Unitymedia unter unserer alten Anschrift in Rüsselsheim. Dieses Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten verfügt über einen gesammelten Hausanschluss für den Bezug des Kabel-TV. Die Gebühren für den Anschluss waren daher in den monatlichen Nebenkosten der Wohnung enthalten.
Am 11.03.2013 informierten wir Unitymedia schriftlich über unseren bevorstehenden Umzug innerhalb Hessens.
Mit Schreiben vom 15.03.2013 erhielten wir eine Kündigungsbestätigung von UN. Eine Kündigung auf welchen Vertrag? Der Anschluss lief ja über den Hausanschluss. Auf telefonische Nachfrage – da wir bis dato von einem Bearbeitungsfehler von UN ausgingen, wollten wir nur unsere neue Adresse nennen – erfuhren wir, dass die neue Adresse von UN nicht beliefert wird. Weder Digital noch Analog. Aus diesem Grund sei der Vertrag zum Umzugsdatum am 23.03.2013 aufgehoben und der Anschluss werde deaktiviert.
Da auf dem Schreiben von UN nachgefragt wurde, ob die Nutzung des Anschlusses durch den Nachmieter erwünscht sei, fragte ich direkt am Telefon nach, wie wir uns bzgl. des Digitalreceivers verhalten sollen. Dort wurde uns bestätigt, dass wir diesen am besten in der Wohnung lassen, da die Nachmieterin diesen ja für das Digital-TV benötige. So können sich alle Seiten Arbeit ersparen. Da wir auch nie direkt Kunde bei Ihnen waren, gingen wir davon aus, dass wir uns auf die Aussage verlassen können.
Nun werden wir seit drei Monaten von dem beauftragten Inkassounternehmen "Kohl Forderungsmanagement" sowie dem dazu gehörigen Rechtsanwalt mit einer Forderung von 227,03 Euro wegen der nicht veranlassten Rücksendung des Receivers belästigt.
Auf schriftliche Einwände unsererseits entgegnet UN entweder inhaltslose Schreiben, die dem Sachverhalt nicht dienlich sind, oder es wird erneut Wortbruch - wie am Telefon - begangen.
- Die Aussage des eigenen Mitarbeiters der Hotline von UN Telefonat scheint nicht relevant zu sein.
- Es wird angeboten, entweder den Receiver nun doch zurück zu senden oder den Vertrag auf die Nachmieterin umzuschreiben. Nach erfolgter Rücksendung erhält man jedoch die Antwort, dass der Sachverhalt an das Forderungsunternehmen übergeben und die dort angefallenen Kosten in Höhe von 133,03 Euro dennoch zu tragen seien. Begründung seitens UN: Es sei nicht das Verschulden von UN, dass die Sache dem Forderungsmanagement Kohl übergeben werden musste. UN hatte jedoch 1. unsere neue Adresse und hätte uns dort wegen der Rücksendung kontaktieren können, 2. hatten wir die telefonische Zusage eines UN Mitarbeiters, die den Verbleib des Receivers in der Wohnung zur Übernahme durch den Nachmieter bestätigte.
Diese Punkte scheinen für UN jedoch nun nicht mehr relevant und unbedeutend zu sein! Auch mehrere Schreiben, direkt an den Vorstand gerichtet (und immer wieder vom gleichen Mitarbeiter des Beschwerdemanagements inhaltlich falsch beantwortet), haben noch keine Lösung des Sachverhalts einbringen können.