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Antwort zu folgender Beschwerde

Wegen Anbieterwechsel kündigte ich meinen Anschluss und den meiner Frau unter Angabe der Kundennummer und der jeweiligen Anschlussnummer. Ich erhielt den idiotischen Bescheid, die angegebenen Kennziffern seien nicht registriert. Ich widerrief daraufhin die schon per Lastschrift eingezogenen Gebühren für einen der Anschlüsse (17,33 €). Darauf war ich mit meinen Anschlussnummern sofort bekannt. Die Kündigung trat in Kraft. Da die Schlussabrechnung noch ausstand, bat ich darum, die jetzt von mir noch geschuldeten 17,33 € mit der Schlussabrechnung abzuziehen, denn die Einzugsermächtigung hatte ich ja keineswegs widerrufen. Obwohl bei den Schlussabrechnungen die ausstehenden Beträge eingezogen wurden, blieben die 17,33 € außen vor. Nie ein Wort des Bedauerns über den Mist, den Tchibo gemacht hatten, stattdessen nun die Eskalation sich steigernder Mahnbescheide, e-mails, die mit ihren Textbausteinen völlig an der Sache vorbeigingen, Inkassounternehmen, Gerichtsvollzieher usw. Mein Angebot, den Sachverhalt jemandem telefonisch darzulegen, der sich über den Fall informiert hat, wurde nicht wahrgenommen. Wenn ich selbst jemanden vom Kundendienst erreichte, stellte sich bald heraus, dass die betreffenden Leute keine Ahnung von dem speziellen Fall hatten. Dass am Anfang der Fehler von Tchibo stand - mit der Behauptung, ich sei mit meinen beiden Anschluss- und Kundennummern überhaupt nicht registriert, wurde nie anerkannt. Dabei lässt sich das so leicht beweisen. Und warum der angemahnte Betrag nicht vor allem Mahnverfahren mit der nach wie vor bestehenden Einzugsermächtigung bis heute nicht eingezogen wurde, verstehe ich auch nicht.

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