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Antwort zu folgender Beschwerde

Der Gutschein wurde im Oktober 2012 erworben und im November 2012 verschenkt. Der Beschenkte erkrankte kurz danach an Krebs und konnte den Gutschein auf Grund dessen nicht einlösen. Nun ist er verstorben und wir möchten den Gutschein nicht einlösen, weil uns die Aktion nicht interessiert. Laut NoLimits24 gibt es trotz des Todesfalles keine Möglichkeit den Gutschein zurückzugeben.

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